Berlin. Am 2. April endet die Übergangsfrist für das neue Infektionsschutzgesetz. Doch was gilt danach für die Maskenpflicht im Einzelhandel?

  • Die Maskenpflicht soll ab dem 2. April auch im Einzelhandel fallen
  • Viele Supermärkte und Baumärkte wollen die Pflicht dann nicht in Eigenregie durchsetzen
  • In diesen Geschäften soll ab nächster Woche maskenfreies Einkaufen möglich sein

Seit dem 20. März gilt in Deutschland eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit der ein Großteil der bisher geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entfällt – dazu gehört auch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen wie etwa dem Einzelhandel.

Das Gesetz ermöglicht den Ländern allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April, in der die bisherigen Corona-Regeln weiterhin gelten. Alle Bundesländer nutzten die Übergangsfrist. Doch was gilt nach dem 2. April im Einzelhandel?

Aldi, Lidl und Co: Corona-Regeln ab 2. April regional unterschiedlich

Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz gehört die Maskenpflicht nur noch eingeschränkt zu den Maßnahmen des sogenannten Basisschutzes, auf die die Länder zugreifen können. Vorgesehen ist eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach Ablauf der Übergangsfrist nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie der öffentliche Nahverkehr.

Auch im Fernverkehr und in Flugzeugen bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen. Im Einzelhandel und in weiteren Innenräumen können die Länder dann nur noch in sogenannten Hotspots eine Maskenpflicht verhängen. Die Regeln können daher von Region zu Region variieren.

Ob nach dem 2. April im Einzelhandel weiterhin Maskenpflicht gilt, ist regional unterschiedlich.
Ob nach dem 2. April im Einzelhandel weiterhin Maskenpflicht gilt, ist regional unterschiedlich. © Picture Alliance/Frank May

Einige Bundesländer kündigten bereits an, nach dem 2. April die Hotspot-Regel zu nutzen und auch weiterhin schärfere Corona-Maßnahmen umzusetzen. Das gilt etwa für Mecklenburg-Vorpommern, hier sollen alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag (22. März) mitteilte. Auch Hamburg kündigte an, die Hotspot-Regelung umzusetzen. In anderen Bundesländern wie etwa Baden-Württemberg soll die landesweite Maskenpflicht ab dem 2. April entfallen.

Maskenpflicht bei Aldi, Lidl und Kaufland: Einzelhandel könnte von Hausrecht Gebrauch machen

Angesichts der hohen Infektionszahlen wird allerdings vor allem der Wegfall der Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen stark kritisiert. Auch wenn die Länder nach dem 2. April keine schärferen Maßnahmen mehr beschließen, könnten daher die Einzelhändler von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eine Maskenpflicht in den Geschäften und Supermärkten verhängen. Bisher zeigten die Einzelhändler allerdings wenig Bereitschaft dazu. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) unter den großen Supermarktketten und Verbänden am Mittwoch.

"Die Maske gehört für viele Kunden inzwischen zum Alltag, eine Pflicht ist aber keine dauerhafte Lösung", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, dem RND. "Wann der Zeitpunkt für den Wegfall der Maskenpflicht gekommen ist, müssen die Expertinnen und Experten aus der Medizin einschätzen." Der Verband gibt seinen Mitgliedern keine Empfehlung für die Zeit nach dem 2. April an die Hand, wenn die Übergangszeit für die bisherigen Corona-Maßnahmen ausläuft.

Supermärkte wollen keine übergreifende Maskenpflicht verhängen

Die Schwarz-Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, erklärte dem RND gegenüber, dass sie sich grundsätzlich an den jeweiligen Corona-Regeln der Bundesländer und der aktuellen Arbeitsschutzverordnung orientiert und diese umsetzt. Eine allein von den Unternehmen vorgegebene Maskenpflicht scheidet damit aus.

Auch Rewe und Penny lehnte eine Maskenpflicht in Eigenregie ab: "Wir setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen gewissenhaft um", sagte ein Unternehmenssprecher dem RND.

Aldi-Nord möchte "zunächst die politische Diskussion sowie die konkrete Ausgestaltung der Länderverordnungen abwarten", teilte ein Sprecher mit. Aldi-Süd teilte mit, man behalte sich eine Empfehlung an die Belegschaft und Kundschaft vor, weiter freiwillig eine Maske zu tragen.

Die Edeka- und die Globus-Gruppe kündigten ebenfalls, an nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen zu wollen. Eine Empfehlung zum Tragen zum Schutz der Angestellten und Kunden werde aber ausgesprochen, sagte eine Edeka-Sprecherin.

Die Drogeriekette dm erklärte, dass man die staatlichen Vorgaben umsetze.

In diesen Geschäften gilt keine Maskenpflicht mehr

Einige Geschäfte haben ebenfalls bereits verkündet, nach dem 2. April auf Masken zu verzichten, sofern es die staatlichen Regeln zulassen. Dazu gehören:

  • MediaMarkt
  • Saturn
  • Ikea
  • Toom
  • Obi
  • Bauhaus
  • C&A
  • Globus
  • Woolworth
  • Deichmann
  • Douglas
  • Ernsting’s Family
  • Thalia

Maskenpflicht beim Einkaufen: Gewerkschaft dringt auf Beibehaltung

Die Gewerkschaft Verdi dringt dagegen auf eine Beibehaltung der Maskenpflicht, auch zum Schutz der Beschäftigten. "Wir sehen die Aufhebung der Maskenpflicht in der jetzigen Lage angesichts der hohen Infektionszahlen kritisch, vor allem für alles was sich im öffentlichen Raum abspielt, also auch für den Handel", sagte Stefanie Nutzenberger, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand, unserer Redaktion. Die Gewerkschafterin sieht dabei auch die Unternehmen in der Pflicht: "Es geht nicht nur um Umsatz, sondern darum, wie man die Beschäftigten am besten schützt und auch die Kundinnen und Kunden."

Viele Beschäftigte würden sich große Sorgen um die entfallende Maskenpflicht machen. "Sie haben jetzt zwei Jahre lang in der Pandemie den Laden buchstäblich am Laufen gehalten und haben das Recht, geschützt zu werden und gut und gesund durch die Pandemie zu kommen", mahnte Nutzenberger.

(csr/afp)