Frankfurt. In Hessen dürfen Einzelhändler in Zukunft selbst über eine 2G-Regel entscheiden. Tritt die Regelung auch bei Aldi und Co. in Kraft?

  • Die Maske gehört beim Einkaufen mittlerweile zur Normalität
  • Das könnte sich ändern, wenn die 2G-Regel in Supermärkten erlaubt wird - ein Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen
  • Drohen nun neue Regeln bei Aldi, Lidl, Edeka und Co?

Tritt die 2G-Regel bald selbst bei Aldi, Lidl, Rewe und Co. in Kraft? Bei Einkäufen in Supermärkten müssen bereits strenge Corona-Regeln beachtet werden: Hygiene- und Abstandsregeln werden vorausgesetzt. Ganz allgemein gilt jedoch: Steigen die Fallzahlen, müssen auch die Maßnahmen verschärft werden. Für strengere Regeln im Einzelhandel, darunter auch Supermärkte, sind die Länder verantwortlich. In der Vergangenheit waren Geschäfte des täglichen Bedarfs von Lockdowns ausgenommen. Wie sieht das mit der 2G-Regelung aus? Lesen Sie hier: Diese Bundesländer haben die 2G-Regel eingeführt.

Regeln bei Aldi, Lidl, Rewe und Co.: Droht Verschärfung beim Einkaufen?

In Hessen dürfen Einzelhändler in Zukunft schließlich selbst entscheiden, ob sie ungeimpfte Kundinnen und Kunden in ihren Laden lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Geklagt hatte eine Händlerin von Grills und Grillzubehör. Lesen Sie hier: Kein Zutritt mehr für Männer bei Aldi? Aufruf sorgt für Diskussionen

Per einstweiliger Anordnung erlaubte es das Gericht der Klägerin, künftig nur noch Menschen in ihr Geschäft zu lassen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind. Allen anderen Kunden darf der Zutritt verwehrt werden. Dafür entfallen im Laden die Maskenpflicht und alle Abstandsregeln sowie die Kapazitätsbeschränkung.

Corona-Schutzverordnung unterscheidet bei 2G zwischen verschiedenen Geschäften

Diese Möglichkeit sieht die hessische Corona-Schutzverordnung zwar grundsätzlich vor – der Einzelhandel wurde von der Regelung allerdings explizit ausgeschlossen. Anwenden konnten sie dagegen:

  • Hotels und Gaststätten
  • Clubs und Diskotheken
  • Kinos und Theater
  • Schwimmbäder
  • Fitnessstudios
  • Zoos und Tiergärten
  • Bordelle

Gericht entscheidet: 2G zukünftig auch im Einzelhandel möglich

Gegen diese Kategorisierung wehrte sich die Klägerin vor Gericht – und bekam recht. Laut einer Mitteilung des Gerichts sei sie der Auffassung gewesen, dass "es ihr im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit möglich sein müsse, das 2G-Model umzusetzen". Das Gericht äußerte daraufhin "erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Ausschluss von Verkaufsstätten von der sogenannten 2G-Regelung" und kippte die Regel. Lesen Sie auch: 2G-Regel – Das bedeutet die Corona-Regelung

Supermärkte wie Aldi sind von der 2G-Regel ausgenommen - bislang.
Supermärkte wie Aldi sind von der 2G-Regel ausgenommen - bislang.

Laut "Welt" begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) diese Entscheidung. "Das Urteil lässt den Händlern die Wahl, ob sie eine 2G-Regelung anwenden wollen oder eben nicht", zitiert die Zeitung HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Mit einer flächendeckenden Umsetzung der strengen Corona-Regel in ganz Deutschland rechne man aber nicht.

Ob im Einzelhandel und damit auch bei Einkäufen in Supermärkten im weiteren Verlauf der Pandemie tatsächlich strengere Maßnahmen wie eine 2G-Regel droht, wird sich dementsprechend je nach Corona-Lage vor Ort zeigen. Hessen hat diese Regelnung nun umgesetzt und macht somit auch 2G in Supermärkten möglich

2G-Regel bei Aldi, Lidl und Co. quasi ausgeschlossen

Allerdings erscheint eine 2G-Regel in Supermärkten wie Aldi oder Lidl unwahrscheinlich - wenn auch nicht ganz ausgeschlossen. Ungeimpfte Kundinnen und Kunden müssten dann in den nächstgelegenen Supermarkt ohne 2G-Regel. Supermärkte und Discounter gelten als Grundversorgung, Studien haben gezeigt, dass sie keine Treiber der Pandemie sind.

Handel gegen 2G- oder 3G-Regel beim Einkaufen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt bundesweite Zugangsbeschränkungen beim Einkaufen für Geschäfte ab. Gerade in Läden mit hohen Kundenfrequenzen wie dem Lebensmittelhandel, bei Möbel- oder Bekleidungsgeschäften mache eine 3G- oder 2G-Regelung keinen Sinn. Die Kontrolle der Impfpässe und der Tests würde bei diesen Branchen zu langen Schlangen vor den Geschäften führen“, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer, Stefan Genth, unserer Redaktion. (nfz)