Berlin. Alexander Kekulé darf vorerst nicht mehr an seiner Uni arbeiten. Doch der bekannte Virologe wehrt sich. Das sagt er zum Rausschmiss.

  • Alexander Kekulé ist seinen Posten an der Uni Halle los
  • Der Virologe, der unter anderem auch für seine Aussagen in der Corona-Pandemie bekannt ist, wurde vorläufig von seinem Dienst enthoben
  • Was über die Hintergründe bekannt ist

Alexander Kekulé darf nach eigenen Angaben vorerst nicht mehr an der Universität Halle arbeiten. Der Rektor der Martin-Luther-Universität, Christian Tietje, habe eine „vorläufige Dienstenthebung“ für ihn ausgesprochen, sagte der Corona-Experte, der an der Hochschule eine Professur innehat. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) berichtet. Die Uni wollte sich zunächst nicht dazu äußern. „Wir kommentieren prinzipiell keine Personalangelegenheiten“, sagte eine Sprecherin.

Der Vorgang habe eine lange Vorgeschichte, sagte Kekulé der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der 63-Jährige kämpfe schon seit Jahren für eine bessere Ausstattung seines mikrobiologischen Instituts, die Uni habe Zusagen nicht erfüllt. Nun versuche die Universität offenbar, ihn mit Vorwürfen loszuwerden. Er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich dagegen vorgehen. Lesen Sie auch: Streeck, Drosten und Co. – Wo die Experten daneben lagen

Der Virologe Alexander Kekulé darf bis auf Weiteres nicht mehr an der Martin-Luther-Universität Halle tätig sein.
Der Virologe Alexander Kekulé darf bis auf Weiteres nicht mehr an der Martin-Luther-Universität Halle tätig sein. © IMAGO/APress

Laut dem MZ-Bericht geht es in dem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unterrichtsverpflichtungen, die jeder Professor und somit auch Kekulé zu erfüllen hat. Gegenstand einer Prüfung ist demnach unter anderem die Frage, in welchem Umfang Kekulé Lehrangebote gemacht hat und ob diese auch alle so stattfanden.

Kekulé: Disziplinarverfahren gegen Corona-Experte

Kekulé sprach von einem „politischen Verfahren“. Beim Thema Lehrverpflichtungen gehe es lediglich um ein Formular, das er möglicherweise nicht richtig ausgefüllt habe. Der dpa sagte Kekulé, es handele sich unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann nach dem Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.

Kekulé hatte als einer der ersten Wissenschaftler in Deutschland vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Er ist neben Christian Drosten und Hendrik Streeck einer der bekanntesten Virologen, die sich zu Corona-Fragen äußern. Der Wissenschaftler tritt regelmäßig in Talkshows auf und beantwortet im Radio mehrfach in der Woche Fragen zu Corona. Seit 1999 war er am Lehrstuhl für Medizinische Mikrobiologie und Virologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tätig.

(amw/afp/dpa)