Berlin. Zugausfälle und Verspätungen: Wenn ein Sturm den Bahnverkehr durcheinanderwirbelt, sorgt das bei Fahrgästen für Frust. Auch in diesem Fall greifen die Fahrgastrechte. Aber dürfen Berufstätige wegen eines Sturms zu Hause bleiben? Wie sind die Regeln?

Angesichts des Orkans "Sabine" zeigt sich die Deutsche Bahn kulant bei bereits gekauften Tickets. Das Unternehmen empfiehlt Reisenden, geplante Zugfahrten im Zeitraum von Sonntag bis Dienstag zu verschieben.

Alle Tickets im Fernverkehr, die an den kritischen Tagen vom 9. bis einschließlich 11. Februar betroffen sind, behalten demnach ihre Gültigkeit - und können bereits am Samstag und bis mindestens Dienstag, den 18. Februar, genutzt werden. Das gelte auch für zuggebundene Tickets. Alternativ lassen sich die Fahrkarten kostenlos stornieren. Fahrgäste bekommen dann ihr Geld zurück. Die Erstattung können Reisende in den Reisezentren der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen.

Erreichen Bahnreisende ihr Ziel mit erheblicher Verspätung, erstattet die Bahn generell einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entscheidend ist dafür die Ankunftszeit am Zielort.

Über Deutschland wird am Sonntag und Montag voraussichtlich ein Orkan hinwegfegen und nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu starken Verkehrsbehinderungen führen. Beeinträchtigungen im Zugverkehr erwartet die Bahn vor allem im Norden und Westen.

Arbeitnehmer müssen pünktlich sein

Sorgen Unwetter und Sturm für Verkehrsbehinderungen oder verspäten sich Züge, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich sein. "Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. "Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: Ohne Arbeit kein Lohn", sagt Bredereck. Im Zweifel kann es also sein, dass Wochenendpendler, die feststecken oder erst später ins Büro kommen können, kein Gehalt bekommen für die Zeit, in der sie nicht da waren.

Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten - oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. Viele Arbeitgeber hätten im Falle von Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Sturms Verständnis, wenn Mitarbeiter zu spät kommen.

Wer dagegen kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, fragt sich vielleicht, ob der ihn für das Zuspätkommen abmahnen kann. "Da kommt es drauf an, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft", stellt Bredereck klar. Einen Sturm müsse man aber nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen vorhersehen, so Brederecks Einschätzung.

Herrschen aber schon seit mehreren Tagen schwierige Wetterbedingungen wie Glatteis oder Schnee, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.