Berlin. An Bahnübergängen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Das liegt oft am Leichtsinn, aber auch an der Art der Schranken. Denn an bestimmten Übergängen ist das Risiko besonders hoch.

Mehr als 16.000 Bahnübergänge gibt es in Deutschland. Nur rund sechs von zehn sind aber technisch durch Schranken beziehungsweise Lichtzeichen gesichert - andere dagegen werden nur durch ein Andreaskreuz gekennzeichnet. Die Bahn versucht, die Zahl der Querungen zu senken. Denn kommt es dort zu Zusammenstößen, haben die oft schlimme Folgen.

Das seien meist sehr schwere Unfälle, sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Das Problem sind demnach vor allem Übergänge mit Halbschranken oder Kreuzungen, die durch ein Andreaskreuz abgesichert sind. "Diese Bahnübergänge sind offen und in der Regel liegt es dann immer an der mangelnden Disziplin der Autofahrer, die noch mal eben schnell drüberhuschen wollen und dabei Rotlicht und Schranke ignorieren", so der Unfallforscher.

Laut der Deutschen Bahn gab es 2018 an Bahnübergängen 146 Unfälle - rund drei Viertel weniger als 1995, als es noch gut 600 Mal krachte. 87 Unfälle und damit rund 60 Prozent passierten 2018 an technisch gesicherten Bahnübergängen.

Leichtsinn und Unwissenheit

Untersuchungen der Bahn sehen neben Leichtsinn auch Unwissenheit als einen Unfallgrund: "Vielen Verkehrsteilnehmern ist beispielsweise die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen gar nicht richtig bekannt", sagt eine Bahnsprecherin.

In einer Umfrage 2017 sei beispielsweise ein Viertel der Befragten der Meinung gewesen, dass das rote Blinken an Bahnübergängen dem Gelb einer Straßenampel entspreche und man daher nicht anhalten müsse.

Klare Regeln am Bahnübergang

Die Verkehrsregeln an Bahnübergangen sind eindeutig und gelten für Auto-, Motorrad-, Radfahrer und Fußgänger gleichermaßen: Allgemein habe der Eisenbahnverkehr hier Vorrang vor dem Straßenverkehr, sagt Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE).

Innerorts herrscht fünf Meter vor und hinter einem Andreaskreuz Parkverbot, außerorts sind es 50 Meter. Ein Bahnübergang dürfe nur zügig und ohne anzuhalten befahren oder begangen werden, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss.

"Stockt der Verkehr, muss man vor dem Andreaskreuz warten." Dies gelte auch an Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwegen, die über ein Gleis führen. Ein Lokführer müsse sich darauf verlassen können, dass er den Vorrang hat und andere Verkehrsteilnehmer warten, so der Anwalt.

Empfindliches Bußgeld für Drüberhuscher

Wer die Regeln an Bahnübergängen missachtet, riskiert neben seiner Gesundheit auch eine Geldstrafe. "Es droht mindestens ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro, bei einer Gefährdung kann es noch höher ausfallen", so Heinze. Wer nicht an der Schranke wartet und beim Drüberhuschen erwischt wird, muss mindestens 240 Euro bezahlen und mit zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Ein Grund mehr also, lieber geduldig zu warten. Dabei sollten Auto- und Motorradfahrer den Motor abstellen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt und den Spritverbrauch, sondern auch, um Durchsagen zu hören.

Grundsätzlich gilt: "Sobald sich eine Schranke schließt oder bereits unten ist, müssen alle Verkehrsteilnehmer davor warten", sagt Heinze. Bei Rot oder Gelb oder einem Blinklicht gelte ebenfalls die Wartepflicht. Wer dann noch das Gleis kreuzt, riskiert sein Leben.