Trier. Alkohol am Steuer - der Führerschein ist futsch. Doch kann man ihn sich nach extrem langer Zeit einfach so neu erteilen lassen?

Wer mehr als 26 Jahre keine Fahrpraxis hatte, kann nicht die Neuerteilung seines Führerscheins verlangen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 1 K 2868/19.TR).

Geklagt hatte ein Mann, dem seine 1990 erteilte Fahrerlaubnis 1993 wegen Alkohols am Steuer entzogen worden war. Im Juli 2018 beantragte er die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Dagegen klagte er - allerdings erfolglos. Nach den maßgeblichen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung habe er keinen Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, so das Gericht.

Vorher müsse er sich einer Fahrerlaubnisprüfung unterziehen. Das Gericht bezweifelte, dass der Kläger nach 26 Jahren ohne Fahrpraxis sicher Auto fahren könne. Denn hinzu komme, dass er nur drei Jahre gefahren sei, bevor er den Führerschein abgeben musste.

Daran ändere auch nicht, dass er seit 2012 mit einem fahrerlaubnisfreien Mofa am Straßenverkehr teilnehme. Dieses sei im Vergleich zum Kfz, für das man einen Führerschein brauche, deutlich langsamer und daher weit weniger gefährlich.

Zusätzlich begründete das Gericht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) mit berechtigten Bedenken an der erforderlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch aufgrund von zwischenzeitlichem Alkohol- und Drogenkonsums. Ohne MPU kommt auch keine Fahrprüfung in Betracht, erläutern die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

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