Berlin. Internetfähige „Smart Home“-Geräte sammeln ständig Daten. Sie könnten möglicherweise künftig auch als Beweismittel vor Gericht gelten.

Die Daten von „Smart Home“-Geräten könnten in Deutschland künftig auch als Beweismittel vor Gericht benutzt werden: Dieses Vorhaben geht aus einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Digitalen Spuren von internetfähigen Geräten komme „eine immer größere Bedeutung“ bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, heißt es demnach in der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU).

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Innenminister tagen in Kiel

Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich laut dem Bericht in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa, die mit dem Internet verbunden sind, sammelten permanent wertvolle Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten. Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. (les/dpa)

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