Berlin. Verwirrung um den Genesenenstatus: Das RKI hat seine umstrittene Entscheidung zum verkürzten Genesenenstatus noch einmal überarbeitet.

  • Das RKI hat die Gültigkeit des Genesenenstatus erneut angepasst
  • Nach der Verkürzung von sechs auf drei Monate gibt es eine weitere Änderung
  • Lesen Sie hier, was ab sofort gilt

Neue Verwirrung rund um den Genesenenstatus: Nach der umstrittenen Entscheidung des Robert Koch-Instituts (RKI), den Genesenenstatus im Alleingang von sechs auf drei Monate zu verkürzen, hat das Institut erneut eine Anpassung vorgenommen. Nun gilt: Der verkürzte Genesenenstatus betreffe "ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen". Das teilt das RKI auf seiner Website mit.

Lesen Sie mehr: Wie bekomme ich meinen Genesenenstatus ohne PCR-Test?

Auch diese Änderung wurde nicht zuvor kommuniziert. Und sie bringt weitere Probleme mit sich. Denn in den Apotheken, wo die Corona-Genesenenzertifikate ausgestellt werden, ist diese Differenzierung im Genesenenstatus nicht vorgesehen. Im EU-Zertifikat, das die Apotheken aushändigen, kann nämlich nicht zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen unterschieden werden. Darauf weist die "Pharmazeutische Zeitung" hin. Auch interessant: Verkürzter Genesenenstatus: Das sagen die Kritiker

Genesenenstatus: RKI sorgt mit Änderung für Verwirrung

Eine echte Lösung gibt es dafür offenbar nicht. Alle Genesenen erhalten von nun an wieder ein für 180 Tage gültiges Genesenenzertifikat. Ob das Zertifikat von ungeimpften Genesenen noch gültig ist, soll nach Informationen des Blattes wohl nur bei "anlassbezogenen Kontrollen" der Corona-Maßnahmen festgestellt werden. Wer also genesen ist, sich aber vor oder nach der Corona-Infektion nicht hat impfen lassen, dessen Rechte schrumpfen ab dem 91. Tag nach Ausstellung des Genesenenzertifikats laut aktueller Rechtslage zusammen. Lesen Sie hier: Genesenenstatus: Wie weise ich ihn beim Kind nach?

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In die Sache könnte Bewegung kommen, wenn Bund und Länder am Mittwoch über Lockerungsschritte beraten: Derzeit wird bereits diskutiert, die 2G-Regelung im Einzelhandel und bei Veranstaltungen zu streichen. In vielen Bundesländern ist dies zumindest im Handel auch schon der Fall. In der Gastronomie hingegen wird es wohl noch länger dauern. Umso ärgerlicher für Betroffene, die ihren Genesenenstatus zeitlich nicht genau im Blick haben und bei strengen Kontrollen möglicherweise draußen bleiben müssen. Auch interessant: Das sagen Pandemie-Experten zu möglichen Lockerungen in Deutschland

(mja)