Berlin. Endlich wieder Urlaub im Inland oder Ausland machen. Wer geimpft ist, hat viele Vorteile. Kann man mit Kindern schon bald verreisen?

  • Die Urlaubszeit bricht an - die Hoffnungen auf einen Sommer-Urlaub sind zuletzt durch die Impfungen deutlich gestiegen
  • Doch wie sieht es aus, wenn die Erwachsenen bereits geimpft sind, die Kinder aber nicht?
  • Bei der Urlaubsplanung muss man dann einiges beachten

Pfingsten steht vor der Tür, in wenigen Wochen beginnen in den ersten Bundesländern die Sommerferien. Immer mehr Menschen werden gegen Corona geimpft, die Inzidenzen sinken. Die Chance auf einen Urlaub im In- oder Ausland steigen. Darauf freuen sich vor allem Familien mit Kindern.

Manche Bundesländer wie Schleswig-Holstein öffnen bereits wieder ganz für Touristen. In einigen Ländern Europas sind Gäste aus dem Ausland willkommen. Zwar gilt für alle Bundesbürger die Empfehlung der Bundesregierung, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Dies ist aber kein generelles Reiseverbot. Grundsätzlich dürfen Deutsche in EU-Ländern Urlaub machen.

Jeder muss jedoch entscheiden, welche Einschränkungen er für seine Reise in Kauf nimmt. Insbesondere von Corona Genesene und vollständig Geimpfte genießen beim Reisen mehr Freiheit. Für sie entfällt in der Regel vor allem die Quarantäne nach Ankunft oder Rückkehr. Allerdings können innerhalb von Familien unterschiedliche Rechte zwischen Kindern und Erwachsenen entstehen, wenn diese bereits geimpft sind. Es gibt damit bei der Reiseplanung einiges zu beachten.

Die Chance auf einen Urlaub im In- oder Ausland steigen. Darauf freuen sich vor allem Familien mit Kindern.
Die Chance auf einen Urlaub im In- oder Ausland steigen. Darauf freuen sich vor allem Familien mit Kindern. © dpa | Hauke-Christian Dittrich

Wann werden Kinder gegen Corona geimpft?

In Deutschland sind aktuell 27,3 Millionen Menschen geimpft, davon 7,8 Millionen zweimal. Sie haben nach weiteren 14 Tagen den vollen Impfschutz und genießen damit wieder mehr Freiheiten. Geimpft werden bislang fast nur Erwachsene. Hoffnung macht nun die Aussicht auf eine baldige Impfung auch für die Jüngeren.

Erwartet wird, dass der Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizer im Juni in der EU für alle ab zwölf Jahren zugelassen wird. Dennoch wird es mit dem Corona-Schutz für Kinder und Jugendliche nicht so schnell gehen, als dass der unbeschwerte Familienurlaub im Sommer schon für alle gerettet wäre. Denn bis alle in dieser Altersgruppe einen Anti-Covid-Schutz bekommen, wird es dauern.

Welche Regeln gelten für Reisen innerhalb Deutschlands?

Unter Kindern und Jugendlichen sind die Infektionszahlen bereits seit einiger Zeit hoch, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dieser Altersgruppe laut Robert Koch-Institut (RKI) zuletzt etwas zurückgeht. Ansteckungen führen bei Jüngeren zwar nur sehr selten zu schweren Krankheitsverläufen. Jedoch sind Kinder und Jugendliche nach einer Infektion mit der inzwischen vorherrschenden Variante B. 1.1.7 ähnlich infektiös wie Erwachsene und geben den Erreger weiter.

In Deutschland gibt es noch keine einheitlichen Regeln. Je nach Bundesland und Inzidenz gelten andere Auflagen. Da Staatsgrenzen nicht überschritten werden, entfallen zumindest für Familien mit Kindern Quarantänepflichten – das gilt für Geimpfte und Ungeimpfte.

Welche Regeln gelten bei Reisen ins Ausland?

Immer mehr Länder öffnen sich für Touristen. Allerdings herrschen in jedem Land andere Einreisebedingungen, die sich jederzeit ändern können. Verbindliche Aussagen, wo wann und unter welchen Bedingungen Urlaub gemacht werden kann, lassen sich seriös nicht machen. Fast alle europäischen Länder gelten als Risiko- oder Hochrisikogebiete.

Dennoch: Europas größter Reiseveranstalter Tui rechnet damit, dass im Sommer Europa größtenteils wieder zu bereisen ist, auch für Familien mit Kindern, sagte Pressesprecherin Susanne Stünckel. Dies gilt auch fürs Inland. „Sobald Urlaub in Deutschland wieder möglich ist, rechnen wir mit einem sprunghaften Anstieg des Buchungsvolumens.“

Welche Anforderungen stellen europäische Nachbarländer?

Bei der Einreise nach Spanien muss jeder Reisende vom sechsten Lebensjahr an einen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. In Italien und Portugal gilt dies bereits für Reisende ab zwei Jahren. In Kroatien wird bei der Einreise ein PCR- oder Antigentest für alle ab sieben Jahren verlangt.

In Österreich sind touristische Reisen vom 19. Mai an wieder möglich. Touristen ab dem 10. Lebensjahr müssen einen negativen Test, eine Corona-Impfung oder einen Covid-Genesungsnachweis vorlegen. Der „Grüne Pass“, eine Bestätigung, dass man geimpft, genesen oder getestet ist, soll eingeführt werden. Da Österreich als Risikogebiet eingestuft ist, müssen ungeimpfte Reiserückkehrer in Deutschland dennoch in Quarantäne.

Was muss bei der Rückreise nach Deutschland bedacht werden?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch in dieser Woche eine neue Einreiseverordnung vorlegen. Aktuell müssen Flugreisende ab sechs Jahren bis zum 12. Mai einen negativen Antigentest vorlegen, der vor Abflug vorgelegt werden muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Zudem besteht für ungeimpfte Einreisende aus Risiko- und Hochrisikogebieten ab dem sechsten Lebensjahr eine zehntägige Quarantäne-Pflicht nach der Rückkehr, von der sich Reiserückkehrer frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test freitesten lassen können. Ausnahme: Einwohner in Nordrhein-Westfalen – dort gibt es keine Quarantänepflicht.

Im Vorteil sind auch vollständig Geimpfte und Genesene: Für sie entfällt die Quarantäne. Wenn Kinder mit Geimpften aus Risikogebieten zurückkehren, müssen die Kinder also mindestens fünf Tage in Quarantäne, während geimpften oder genesenen Erwachsenen dies erspart bleibt. Wer aus einem Virusvariantengebiet zurückkehrt, muss sich 14 Tage in Isolation begeben – das gilt für alle.

Wann kommt der EU-Impfpass?

Die EU-Kommission plant einen europaweit gültigen „Grünen Nachweis“ – in dem Corona-Impfungen, PCR-Tests und Genesungen registriert werden können. Dieses Impfzertifikat, das digital per App oder auch auf Papierformat verfügbar sein soll, könnte am 21. Juni an den Start gehen.

Für die Ausstellung sind jedoch die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zuständig. Welche Rechte mit dem grünen Ausweis verbunden sein werden, muss jedes Land für sich festlegen. Die EU-Regierungschefs wollen versuchen, sich auf gemeinsame Standards zu einigen.