Berlin. Die Corona-“Notbremse“ soll umgesetzt werden. Über Ostern wurden außerdem Ruhetage festgelegt – was das für Supermärkte bedeutet.
- Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen geeinigt: Der Lockdown wird vorerst bis 18. April verlängert
- Über Ostern wurde eine "Ruhephase" festgelegt
- Was diese Regelung für Supermärkte bedeutet, lesen Sie hier
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefinnen und -chefs haben sich beim Corona-Gipfel auf strengere Maßnahmen geeinigt. Der harte Lockdown wird bis zum 18. April verlängert - die kürzlich umgesetzten ersten Öffnungsschritte im Einzelhandel sollen nach dem Prinzip der "Notbremse"-Regelung zurückgenommen werden.
Zusätzlich wurden sogenannte "Ruhetage" festgelegt, die an die freien Osterfeiertage anschließen. Demnach wird das private, öffentliche und wirtschaftliche Leben zwischen 1. April (Gründonnerstag) und 5. April (Ostermontag) nahezu zum Erliegen kommen.
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"Ruhetage": Was bedeuten sie für Supermärkte?
Da die "Ruhetage" wie Sonn- und Feiertage angesehen werden sollen, gilt: Nur Geschäfte, die ohnehin an solchen Tagen arbeiten würden, dürfen öffnen. Demnach bleibt der Lebensmitteleinzelhandel neben Ostern auch bereits an Gründonnerstag geschlossen.
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In Anbetracht der insgesamt fünftägigen "Ruhephase" ist am Mittwoch, 31. März ein Ansturm auf Supermärkte sehr wahrscheinlich - streng genommen allerdings nicht nötig: An Karsamstag haben Lebensmittelgeschäfte geöffnet.
"Notbremse" soll umgesetzt werden
Was andere Bereiche des Einzelhandels betrifft, gibt es weniger erfreuliche Nachrichten. Bund und Länder haben beschlossen, die zuvor definierte "Notbremse" umzusetzen.
Das bedeutet: Bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sollen die Öffnungsschritte wie "Click and Meet"-Einkaufsmöglichkeiten zurückgenommen werden. Laut Robert Koch-Institut lag der Inzidenzwert am Dienstagmorgen bei 108,1. Lesen sie hierzu: Corona: Müssen jetzt auch Friseure wieder schließen?
Darüber hinaus werden Landkreise beim Überschreiten des Schwellenwertes zu strengeren Maßnahmen aufgefordert: Als Beispiele wurden Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests genannt - vor allem in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.
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Kostenlose Schnelltests waren bereits beim letzten Gipfel beschlossen worden:
- Bürgerinnen und Bürgern haben seit 8. März das Recht auf mindestens einen kostenfreien Schnelltest die Woche.
- Der Bund übernimmt die Kosten.
- Bund und Länder erwarten zudem, dass auch Unternehmen ihren Beitrag leisten und ihren vor Ort Mitarbeitenden anbieten, jede Woche mindestens einen Schnelltest zu machen.
In den Filialen der Discounter Aldi Nord und Aldi Süd waren erste Schnelltests bereits ab Samstag, 6. März erhältlich. Auch die Drogereketten dm, Rossmann und Supermärkte wie Lidl hatten Tests kurzzeitig im Sortiment. Allerdings war der Vorrat schnell ausverkauft. Weitere Lieferungen für Schnelltests werden erwartet.
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Was ändert sich im Einzelhandel?
Zu beachten sind regionale Entwicklungen: Wo die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern unterschritten wird, kann vor strengeren Maßnahmen abgesehen werden. Während Friseure bundesweit von der "Notbremse" verschont werden, ist die Zukunft von anderen Betrieben stark von der Lage in den Landkreisen abhängig.
- Buchhandlungen, Blumenläden und Bau- und Gartenmärkte durften mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Kundenbegrenzung vor Kurzem wieder öffnen.
- Werden diese Geschäfte regional weiterhin dem täglichen Bedarf zugeordnet, dürften sie nach den Ostertagen wieder in Betrieb sein.
Allerdings gelten auch hier regionale Unterschiede: In NRW sind für diese Geschäfte des Einzelhandels wieder Terminvereinbarungen notwendig, wie Armin Laschet in der Nacht zum Dienstag noch bekannt gegeben hat. Von weiteren Bundesländern stehen Statements noch aus. (day/te/mja mit dpa)
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