Berlin. Der digitale Impfnachweis ist gestartet. Für die Nutzung brauchen Geimpfte ein Zertifikat mit einem QR-Code. Diese Kosten fallen an.

  • Vollständig Geimpfte können ihren Status mit dem digitalen Impfpass nachweisen
  • Dafür wird ein Corona-Impfzertifikat benötigt
  • Dieses stellen zum Beispiel Apotheken aus
  • Ist der Service kostenfrei - oder muss man dafür zahlen?

Was in der Corona-Pandemie mit Kontaktverfolgungs-Apps und digitalen Testergebnissen wie ein Katzensprung wirkt, ist für das deutsche Gesundheitssystem ein großer Schritt: Seit kurzem ist ein digitaler Nachweis der Impfung gegen Covid-19 möglich. Die Bescheinigung auf dem Smartphone ist eine freiwillige Ergänzung des weiter gültigen gelben Impfhefts aus Papier.

Geimpfte können ihren Impfstatus per App nachweisen oder diesen sogar von Dienstleistern durch den Scan eines Barcodes überprüfen lassen. So sollen sie unkompliziert von gelockerten Corona-Beschränkungen und Erleichterungen beim Reisen zur Sommerferienzeit profitieren können – ohne Papierkram.

Um das Zertifikat, das für den App-Nachweis benötigt wird, zu erhalten, müssen Geimpfte derzeit vor allem die Apotheken bemühen. Arztpraxen und Impfzentren sind noch nicht flächendeckend an das System angeschlossen, gerade die nachträgliche Ausstellung des Dokuments übernehmen derzeit vor allem Pharmazien. Aktuell bieten mehr als zwei Drittel der Apotheken in Deutschland das EU-weit gültige Covid-19-Impfzertifikat an. Lesen Sie hier: Welche Apotheken stellen den digitalen Impfpass aus?

Digitaler Impfnachweis: Was kostet das Zertifikat für Geimpfte?

In der Apotheke müssen vollständig Geimpfte dann nur ihren Personal- und Impfausweis vorlegen – für den Kunden ist das Dokument kostenlos. Die Apotheken erfassen Namen, Geburtsdatum und Impfstoff und übermitteln die Daten dem Robert Koch-Institut. Dort wird, in Zusammenarbeit mit dem Technikkonzern IBM, das digitale Impfzertifikat in Form eines QR-Codes generiert. Dieser QR-Code kann mit einem Smartphone gescannt und das Zertifikat so in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App speichern. Das Dokument lässt sich aber auch in Papierform für Reisen oder Ähnliches nutzen.

CovPass oder Corona-Warn-App? Die Anwendungen dienen beide dem Impfnachweis.
CovPass oder Corona-Warn-App? Die Anwendungen dienen beide dem Impfnachweis. © imago images/Christian Ohde | imago images/Christian Ohde

Dass vollständig Geimpfte diesen Service vollkommen kostenfrei nutzen können, liegt vor allem daran, dass die Apotheken – und in Zukunft auch Arztpraxen – die Ausstellung der Zertifikate mit dem öffentlichen Gesundheitssystem abrechnen.

Ausstellung des Impfzertifikats: Apotheken können 18 Euro abrechnen

Die Kosten trägt damit Bund, die Höhe der Vergütung ist in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. Apotheken schicken allerdings keine Kostenaufstellungen direkt an das Bundesgesundheitsministerium, sondern rechnen die Leistungen – ähnlich wie bei den kostenlosen Corona-Bürgertests – über die Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Egal ob Arzt oder Apotheker: Wird ein Impfzertifikat ausgestellt, dürfen dafür 18 Euro abgerechnet werden, wenn die Impfung an anderer Stelle erfolgte. Das soll die Dokumentenprüfung ausreichend entlohnen, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Sollte es sich nur um einen Nachweis für die erste Impfdosis handeln und lässt sich der oder die Geimpfte ihr Zertifikat für die zweite Dosis bei demselben Arzt oder demselben Apotheke ausstellen, können dafür noch einmal sechs Euro berechnet werden.

Lesen Sie auch: Corona-App und CovPass: So lädt man den Impfausweis hoch

Abrechnung in Arztpraxen: Praxisverwaltungssystem noch nicht auf neuestem Stand

Für das Ausstellen eines Impfzertifikats direkt nach der Impfung in der eigenen Praxis können dagegen nur sechs Euro berechnet werden – wenn dies „unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden“, reduziert sich die Vergütung auf gar auf zwei Euro. Das gilt auch für die nachträgliche Bestätigung einer Impfung, die in der eigenen Praxis durchgeführt wurde.

Dieses Praxisverwaltungssystem (PVS) ist laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aktuell aber noch nicht in der Lage, die Patientendaten so zu verarbeiten. Ein entsprechendes Update sei für Ende Juni oder bis spätestens zum 12. Juli geplant.

Besonders teuer wird es für den Bund also dann, wenn Bürger sich ihre Erst- und Zweitimpfung jeweils einzeln an anderer Stelle zertifizieren lassen. Dann fallen zweimal 18 Euro als Aufwandsentschädigung an. Grundsätzlich reicht es allerdings, die Zweitimpfung in den Nachweis-Apps einzutragen. Wer sein Impfzertifikat verliert, kann sich laut Coronavirus-Impfverordnung auch ein neues ausstellen lassen.

Um die Kosten zu deckeln, plant das Gesundheitsministerium, die Vergütung zu reduzieren. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisierte diese Pläne Spahns, wonach die Vergütung für das Erstellen eines digitalen Nachweises ab Juli von jetzt 18 auf 6 Euro zu senken. Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit hätten, sinke die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben in der Pandemie zu übernehmen.