Nach der Flutkatastrophe stellen Bund und Länder Soforthilfen zur Verfügung. Lesen Sie hier, wie Sie die Unterstützung beantragen.

Rund eine Woche nach der großen Flutkatastrophe sind die Aufräumarbeiten noch immer nicht beendet. Viele Opfer benötigen zusätzlich finanzielle Hilfe, weil das Unwetter diverse Ortschaften und Liegenschaften zerstört hat.

Um die Opfer zu unterstützen, stellt der Bund eine sogenannte Soforthilfe von insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die betroffenen Länder spenden ebenfalls mehrere Millionen Euro. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zufolge sollen die Menschen das Geld möglichst schnell erhalten. Lesen Sie hier, wie Sie dieses beantragen können.

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Soforthilfe: So bekommen Sie nach dem Unwetter finanzielle Unterstützung

Bisher haben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern eine Soforthilfe zugesagt. In Bayern werden ab sofort 5.000 Euro pro Haushalt bar ausgezahlt. Für die Auszahlung müssen sich die Opfer zunächst an das jeweilige Landratsamt wenden. Bei den Behörden können entsprechende Formulare ausgefüllt und abgegeben werden.

In Rheinland-Pfalz beträgt die Höhe der Soforthilfen maximal 3500 Euro. Der Betrag setzt sich aus 1.500 Euro pro Haushaltsvorstand und weiteren 500 Euro für jede weitere Person des Haushalts zusammen - bis zum Maximalbetrag.

Im besonders schwer betroffenen Landkreis Ahrweiler kümmert sich das Statistische Landesamt um die Auszahlungen. Die Anträge sollen von allen betroffenen Kommunalverwaltungen vor Ort ausgegeben werden. Bald soll ein Online-Antrag auf der Seite des Landesamts möglich sein. Ein telefonischer Antrag ist nicht vorgesehen, allerdings können Anträge auch in Papierform abgeschickt werden. Für Flut-Opfer in Ahrweiler wurde am 23. Juli eine Hotline des Statistischen Landesamts für Fragen zum Antragsverfahren freigeschaltet. Diese ist unter 02603/71-1234 oder 02603/71-4321 zu erreichen.

Menschen aus anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz müssen sich an die jeweilige Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung wenden. Für die Soforthilfe setzt die Landesregierung grundsätzlich Schäden von mehr als 5.000 Euro voraus.

Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen: So bekommen Sie Soforthilfe

In NRW gibt es finanzielle Unterstützung bislang nur auf kommunaler Ebene. In Erftstadt zahlt die Stadt eine kleine Soforthilfe aus. Diese kann im Rathaus Erftstadt im Amt für Soziales beantragt werden.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis ist eine finanzielle Unterstützung geplant. Wie ein Sprecher dem WDR berichtete, gibt es bereits einen Antrag - über die Auszahlung müsse noch mit den Kommunen entschieden werden.

In Düsseldorf wird eine Million Euro für Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Auch hier müssen Bezirksvertretungen noch über die Auszahlung an Privatpersonen entscheiden.

In Solingen rief die Stadt-Sparkasse Solingen ein Sonderkreditprogramm über 10 Millionen Euro ins Leben. So können Bürger zinsfreie Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Haushalt abrufen. Das gespendete Geld auf dem Solinger Hilfskonto bei der Gerd Kaimer-Bürgerstiftung wird bereits gespendet - hier beträgt die maximale Höhe 3000 Euro pro Haushalt.

Im Kreis Heinsberg sammelt der Verein "HS - ein Kreis hilft" Spenden. Hier brauchen Betroffene aber keinen Antrag zu stellen - wie der WDR berichtet, würden die Kommunen nach einer Begutachtung der Schäden dem Verein mitteilen, wo welcher Bedarf besteht.

Außer Bargeldauszahlungen gibt es in Nordrhein-Westfalen noch weitere finanzielle Hilfen. Einige Kreditinstitute bieten Soforthilfekredite an. Zudem bietet das Wohnungsunternehmen Vonovia Flut-Opfern aus Eschweiler, Bonn, Leverkusen und Köln sofort verfügbare Wohnungen an. Die Miete für den ersten Monat wird nicht berechnet. (day)