Berlin . Viele Mediennutzer haben den Rundfunkbeitrag erst nach Zahlungserinnerung überwiesen. Künftig können sie sich darauf nicht verlassen.

  • Wer in Deutschland lebt, muss in der Regel den Rundfunkbeitrag bezahlen
  • Das geht per Bankeinzug, aber auch per Überweisung
  • Für diese gibt es nun aber Änderungen – die teuer werden könnten

Viele Haushalte in Deutschland erhalten alle drei Monate Post vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender – der Rundfunkbeitrag, auch bekannt als GEZ-Gebühr, wird fällig. Das ändert sich jetzt. Wer das Geld nicht automatisch von seinem Konto einziehen lässt, muss künftig aufpassen. Die Beitragsservice verschickt keine Erinnerungsbriefe mit Zahlungsanforderungen mehr. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum verzichtet die Behörde auf die Erinnerungsbriefe?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spart damit Portokosten und entlastet seine Verwaltung. Aber die Mediennutzer laufen im Gegenzug Gefahr, die Fristen zu verpassen, zu denen Zahlungen fällig sind. Zumal, wenn sie es bisher darauf ankommen ließen, auf die Erinnerungsbriefe zu warten.

Der Rundfunkbeitrag

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    Rundfunkgebühren: Wie hoch sind die Mahngebühren?

    Wer seinen GEZ-Beitrag nicht fristgerecht innerhalb von vier Wochen überweist, muss einen Versäumniszuschlag zahlen. Dieser beträgt ein Prozent des offenen Betrages, mindestens aber acht Euro.

    Wenn weiterhin nicht gezahlt wird, folgt eine Mahnung vom Beitragsservice und anschließend ein Festsetzungsbescheid. In dem Bescheid können neben den eigentlichen Gebühren und den Säumniszuschlägen auch zusätzliche Kosten enthalten sein – etwa Rücklastschriftgebühren der Bank.

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    Laut der Pressestelle des Beitragsservices erhalten knapp 5,5 Prozent der insgesamt rund 46 Millionen Beitragszahlerinnen und -zahler die einmalige Zahlungsaufforderung. Das Verfahren wird sukzessive über das Jahr ausgerollt.

    Darf der Beitragsservice das?

    "Der Rundfunkbeitrag ist qua Gesetz geschuldet, einer Zahlungsaufforderung bedarf es daher grundsätzlich nicht", erklärte der Beitragsservice unserer Redaktion. Eine einmalige Zahlungsaufforderung sei auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung üblich; der Beitragsservice schließe sich einer gängigen Praxis an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Rund­funk­bei­trag muss vier Mal im Jahr bezahlt werden, alle drei Monate, jeweils zur Mitte des Quartals: ­­­­am 15. Februar, respektive dann im Mai, August und November. Wer ihn bisher jeweils einzeln überwies, erhält laut Beitragsservice jetzt einmalig eine Zahlungsaufforderung, beziehungsweise: letztmalig.

    Was erwartet der Beitragsservice?

    In dem Informationsschreiben drängt die Behörde die Beitragszahler dazu, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen: "Das Lastschriftverfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen." Praktischerweise liegt dem Schreiben nicht nur ein vorgefertigtes Papierformular bei, sondern auch ein QR-Code. Mit dem kann man die Lastschrift über das Smartphone einrichten.

    Rundfunkgebühren: Wie hoch sind die Gebühren?

    Seit August 2021 zahlen Verbraucher 18,36 Euro monatlich, beziehungsweise 55,08 Euro alle drei Monate. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts war der Beitrag erst im vergangenen Jahr (damals 17,50 Euro) erhöht worden.

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    (fmg)

    Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.