Landsberg. Eine Millionärin aus Bayern hat über Jahre Tausende Euro an Hartz IV bezogen. Ihr Vermögen verschwieg sie. Nun stand sie deshalb vor Gericht.

  • Eine Frau aus Bayern besaß ein riesiges Vermögen und bezog dennoch Hartz IV
  • Ihr Vermögen: mehrere Grundstücke mit einem Wert von mehr als einer Million Euro
  • Nun wurde sie von einem Gericht dafür verurteilt. Die Frau wollte selbst vor dem Richter keinen Fehler eingestehen

Nach 35 Jahren im Berufsleben verlor eine Frau aus Fürstenfeldbruck (Bayern) ihren Job – und musste schließlich von Hartz IV leben. Was sie dem Jobcenter jedoch verschwieg: Eigentlich besaß sie Immobilien im Wert von mehr als einer Million Euro. Wegen des Betrugs stand die mittlerweile 63-Jährige jetzt in Landsberg vor Gericht. Lesen Sie auch:Kürzung von Hartz IV für Weihnachtsbäume – Linke übt Kritik

Dort wurde schnell deutlich: Auch wenn die ehemalige Supermarkt-Mitarbeiterin nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit selbst kein Geld mehr verdiente, war sie keinesfalls mittellos. Der arbeitslosen Einzelhandelsfrau gehören offenbar ein Haus und sieben Grundstücke. Hartz IV hätte die Frau mit diesem Vermögen nie erhalten dürfen. Lesen Sie hier:Das könnte sich alles bei Hartz IV ändern.

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Millionärin beantragt Hartz IV und verschweigt Vermögen

Doch sie verschwieg dem Jobcenter, wie viel sie tatsächlich besaß – und beantragte 2011 Hartz IV. Zudem gab sie laut „Münchner Merkur“, der über den Fall berichtet hatte, an, Miete für ihre Wohnung zu zahlen. In dieser lebte sie in Wirklichkeit aber gratis – ihr „Vermieter“ war gleichzeitig ihr Lebensgefährte.

Vor Gericht sagte die Frau aus, sie habe sich nicht von ihren Immobilien trennen wollen. Laut ihrem Verteidiger handelte sie aus Angst, im Alter nicht versorgt zu sein. Zudem habe sie es ihrem Vater nicht antun können, den Familienbesitz zu verkaufen – auch nicht nach dessen Tod. Und so habe die Millionärin schließlich nicht einmal mehr ihre Krankenversicherung bezahlen können. Lesen Sie hier: So hoch sollen die Hartz-IV-Sätze steigen.

Die 63-Jährige muss das erhaltene Geld zurückzahlen - so das
Die 63-Jährige muss das erhaltene Geld zurückzahlen - so das © dpa | Stefan Puchner

Dem widerspricht die Tatsache, dass die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Bargeld in Höhe von rund 15.000 Euro bei der Hartz-IV-Empfängerin fand. Scheinbar hatte sie dieses daheim gehortet. Lesen Sie auch:Lagerfeuer trotz Corona – Hartz-IV-Empfängerin weint wegen Geldstrafe

Hartz-IV-Betrügerin zeigt sich uneinsichtig – Haftstrafe

Mittlerweile hält sich die Frau laut „Merkur“ mit einer kleinen Landwirtschaft, geringen Pachteinnahmen und mithilfe ihres Bruders über Wasser. Hartz IV erhält sie nicht mehr. Dass sie es nie hätte bekommen dürfen, sah die 63-Jährige auch vor Gericht nicht ein: Das Geld des Staats habe ihr nach 35 Berufsjahren zugestanden.

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Das sah die Vorsitzende Richterin anders: Sie verurteilte die Hartz-IV-Betrügerin zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung. Zudem muss sie rund 40.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Dafür wird sie nun wohl einen Teil ihrer Immobilien verkaufen müssen.

(nfz)