Berlin. Für Menschen, die draußen arbeiten, ist die Hitze im Sommer besonders gefährlich. Wie Sie sich am besten gegen Hautkrebs schützen.

Ob auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder bei der Müllabfuhr: Rund 2,5 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten im Freien und sind dort stundenlang der Sonne ausgesetzt. Die Folgen zeigen sich in der Statistik der Berufskrankheiten – in der Hautkrebs eine bedeutende Rolle einnimmt. Fachleute raten dringend zu Sonnenschutz-Maßnahmen.

„Um dem weißen Hautkrebs vorzubeugen, braucht es einen effektiven Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung der Sonne. Und der kann schon mit einfachen Mitteln erreicht werden“, sagt Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft (BG) Bau. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) und dem Verband der Unfallkassen können Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien „das Mehrfache einer Sonnenbranddosis am Tag abbekommen“.

Strahlung der Sonne ist ähnlich krebserzeugend wie Asbest

Weißer Hautkrebs ist als Berufskrankheit seit 2015 staatlich anerkannt. Allein 2020 registrierte die DGUV rund 7100 Hautkrebs-Verdachtsanzeigen – fast sieben Prozent aller Berufskrankheiten-Meldungen. Die natürliche Strahlung der Sonne gilt als ähnlich krebserzeugend wie Asbest, berichtet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

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Laut einer Sonderauswertung der BG Bau für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen gab es 2021 fast 2600 Verdachtsanzeigen für die Berufskrankheit weißer Hautkrebs bei Beschäftigten von Mitgliedsbetrieben – nahezu 16 Prozent aller Verdachtsmeldungen bei der BG Bau. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer im Hoch-, Straßen- und Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie des Dachdecker- und Zimmererhandwerks.

Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen

Bei festgestellter Berufskrankheit haben Betroffene Anspruch auf gesetzliche Leistungen wie die ärztliche Behandlung, medizinische und soziale Reha sowie eine Versicherten- und Hinterbliebenenrente. Besser aber ist es, vorzubeugen.

Die Kleidung ist besonders wichtig, um vor der Sonne zu schützen.
Die Kleidung ist besonders wichtig, um vor der Sonne zu schützen. © Shutterstock/sculpies | sculpies

Laut BAuA muss der Arbeitgeber für Arbeitsplätze mit intensiver Sonnenbestrahlung eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Auf dieser Basis sind Vorkehrungen zu treffen. So empfiehlt die BG Bau, mit Überdachungen, Wetterschutzzelten oder Sonnensegeln für Schatten zu sorgen, etwa bei Pflaster- und Schachtarbeiten. Außerdem sollten die Arbeiten möglichst in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden ab 16 Uhr verlagert werden.

„Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte“, so die Präventionsexperten. Bei Tätigkeiten auf dem Dach dient es dem Schutz, in den Mittagsstunden nicht auf der Südseite zu arbeiten. In den Pausen sollten Unterstellmöglichkeiten vorhanden sein.

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Sonnenschutz: Auswahl der Kleidung ist wichtig

Reichen die Regelungen nicht aus, oder sind nicht umsetzbar, sollten persönliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehören laut BG Bau leichte, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung. Hautbereiche, die nicht bedeckt werden können, sollten mit UV-Schutzcreme mit einem Faktor von mindestens 30, besser 50, geschützt werden. Nach spätestens zwei Stunden müsse nachgecremt werden. Zum Schutz der Augen empfiehlt die BG Bau eine UV-Schutzbrille.

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Bei der Kleidung rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu Hemden und Oberteilen mit langen Ärmeln und zu langen Hosen. „Dicht gewebte Kleidungsstücke halten UV-Strahlen deutlich besser ab. Ein mehrfach gewaschenes Langarmshirt aus Baumwolle leistet beste Dienste, da sich der Stoff durch das Waschen verdichtet“, so der Unfallversicherungsträger. Es sollte versucht werden, auch auf dem Feld und in Gärten möglichst nicht zwischen 11 und 15 Uhr im Freien zu arbeiten, mobile Sonnenschutzsegel und Sonnenschirme in der Mittagszeit einzusetzen oder im Schatten zu arbeiten.

Kopf muss besonders geschützt werden

Häufig entsteht weißer Hautkrebs oder eine Vorstufe am Kopf, hier vor allem oben am Kopf, an den Ohren, der Stirn, der Nase, den Wangen und dem Nacken. Die SVLFG empfiehlt, einen breitkrempigen Hut oder eine Kappe zu tragen. Schutzhelme sollten die Möglichkeit haben, einen Nackenschutz einzuhängen.

Laut der Berufsgenossenschaft für das Elektrohandwerk und die Energie- und Wasserwirtschaft (BG ETEM) kann die UV-Strahlung bereits ab April so hoch sein, dass ein Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien erforderlich ist. Viele Beschäftigte glaubten zwar, Bräune schütze die Haut. „Auf vorgebräunter Haut kommt es zwar seltener zu Sonnenbrand, sie leidet aber trotzdem unter den Strahlen. Das zeigt sich zum Beispiel durch eine frühzeitige Hautalterung, Falten und Flecken“, betont die BG ETEM.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.