Berlin. Mit der neuen Hundeverordnung müssen sich Halter und Züchter ab sofort auf neue Regeln einstellen. Welche das sind, lesen Sie hier.

  • In Deutschland gilt künftig ein strengeres Gesetz für Haustiere
  • So wird jetzt vorgeschrieben, wie lange Halter mit ihrem Hund mindestens vor die Tür müssen
  • Die Gassi-Pflicht wird im Paragrafen zwei der Hundeverordnung festgeschrieben

Zwar gilt der Hund in Deutschland als das beliebteste Haustier. Aber nicht überall werden die Vierbeiner auch gut behandelt. Bislang zog ein schlechter Umgang mit dem Hund aber kaum Konsequenzen nach sich. Die seit 2001 geltende Tierschutz-Hundeverordnung wies so einige Lücken auf. Ab diesem Jahr kommen aber einige neue Regeln und Verbote auf Halter und Züchter zu.

Seit Anfang des Jahres hat das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue Regeln eingeführt. Diese betreffen die Hundehaltung, Betreuung, Sozialisierung von Welpen und die Hundezucht. Darin wird auch die Dauer für den Hundespaziergang gesetzlich festgeschrieben.

Klöckner konkretisiert Tierschutz-Hundeverordnung

Die Änderungen der Verordnung hatte die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erwirkt. „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, begründete Klöckner vergangenes Jahr gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ihren Einsatz für das Tierwohl.

Eine artgerechte Haltung stehe für den besten Freund des Menschen im Vordergrund. Laut Tierschutz-Hundeverordnung muss damit auch gewährleistet sein, dass Hunde genügend Bewegung und Auslauf bekommen. Damit wird die seit vorigem Jahr bundesweit geltende Gassi-Pflicht jetzt um konkrete Regeln ergänzt.

„Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls“, sagte Klöckner im vergangenen Jahr bei der Vorstellung ihres Entwurfs.

Gassi-Pflicht wurde 2021 eingeführt

Die Gassi-Pflicht wird im Paragrafen zwei der Hundeverordnung festgeschrieben, der die „Allgemeinen Anforderungen an das Halten“ reglementiert. Darin heißt es: „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren.“

In diesem Jahr wurde die Vorgabe konkretisiert. Demnach müssen Besitzer mit ihren ausgewachsenen Hunden mindestens zwei Mal am Tag und für mindestens eine Stunde im Freien Gassi gehen. Auch müssen Frauchen und Herrchen mehrmals täglich in „ausreichender Dauer" ihr Haustier selbst betreuen oder eine Betreuungsperson engagieren.

Das sind weitere Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022

Doch neben dem neuen Gassi-Gesetz hat die Bundesregierung auch weitere Änderungen und Verbote festgehalten, die für Deutschlands Hundebesitzer und Hundezüchter ab Januar 2022 neue Regeln bedeuten:

  • Gewerbsmäßige und private Hundezüchter dürfen künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
  • Für Züchter wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit Hundewelpen vorgegeben. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Tierkinder genügend soziale Kontakte zu Artgenossen haben.
  • Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen. Dazu zählen etwa Rassen wie der Mops, der Australian Shepard oder die Französische Bulldogge.
  • Das Ausstellungsverbot umfasst alle Arten von Veranstaltungen, bei denen Hunde beurteilt, geprüft oder miteinander verglichen werden.
  • Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.

Erst ab Januar 2023 führt die Bundesregierung ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung ein. Bislang war diese Haltungsform von Hunden unter Verwendung einer Laufleine legal. Verstöße gegen die neue Verordnung sollen geahndet werden.

Tierschutzorganisationen kritisieren Neu-Regelung

Doch auch wenn in der Amtszeit von Bundesministerin Julia Klöckner einige Änderungen im Sinne des allgemeinen Tierwohls erwirkt wurden, zeigen sich Tierschützerinnen und Tierschützer enttäuscht. Die Organisation PETA kritisiert etwa fehlende Verbote zur Haltung von Hunden in zu kleinen Zwingern, von Qualzuchten im Allgemeinen oder zum illegalen Handel mit Hunden und Katzen.

Auch wird die bundesweite Einführung des sogenannten Hundeführerscheins gefordert, der die Hundehalter zum Absolvieren einer theoretischen und praktischen Prüfung verpflichtet. Diese ist in Bundesländern wie Bremen, Hamburg oder Niedersachsen bereits Pflicht.

(lim)