Dax. Ein Kleinkind ist in Frankreich an einem Stückchen Wurst erstickt. Nun verklagen die Eltern des Zweijährigen den Wursthersteller Herta.

Der Wurstwarensteller Herta steht im französischen Dax vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung. Geklagt hatten Eltern, deren zweijähriges Kind an einem Stück Knacki-Wurst erstickt ist, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Demnach ereignete sich der Unfall im Sommer 2014 auf einem Campingplatz an der Atlantikküste.

Die Mutter hatte für mehrere Kinder in Scheiben geschnittene Knacki-Wurst und grüne Bohnen zubereitet. Nach wenigen Bissen griff sich der kleine Lilian an den Hals und bekam keine Luft mehr. Weder den verzweifelten Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelang es, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern, der Junge erlitt einen Herzstillstand. Auch Sanitätern gelang es nicht, ihn wiederzubelegen.

Warnhinweis wurde nach Erstickungstod ergänzt

„Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen“, kritisierte der Anwalt der Familie. Zum Zeitpunkt des Unfalls war auf der Verpackung bereits ein Warnhinweis angebracht, die Würstchen für Kinder in kleinste Teile zu schneiden. Nach dem Tod des zweijährigen Kindes, wurde dieser Warnhinweis ergänzt. Nun heißt es darin, dass die Würste der Länge nach zu zerkleinern sind.

Laut AFP hatte Herta vor Gericht auf die Weiterentwicklung der Verpackung hingewiesen. In der Verteidigung habe es zudem geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich. Der Wursthersteller habe einen Freispruch beantragt. Das Urteil wird am 8. Februar erwartet. Herta gehört zur Nestlé-Gruppe und hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich.

Kleine Essenstücke oder Teile in Spielzeugen stellen für Kinder immer wieder eine Erstickungsgefahr dar. Experten von der Kinderklinik der Ruhr-Universität Bochum schätzten 2016, dass jährlich eine zweistellige Zahl von Todesfällen von Kindern in Deutschland darauf zurückzuführen sind.

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  4. Umfassen Sie mit der anderen Hand die Faust und ziehen Sie diese bis zu fünf Mal kräftig nach hinten oben.

Sollten Sie keinen Erfolg haben, wiederholen sie das kräftige Klopfen zwischen die Schulterblätter und das "Heimlich-Manöver" im Wechsel. (dpa/afp/jas)