Berlin. Gesetzesänderungen und 9-Euro-Ticket: Im Mai treten wieder einige Änderungen in Kraft. Hier lesen Sie, welche Neuerungen es gibt.

Der Monat Mai wartet mit einer Reihe neuer Gesetze, Gesetzesänderungen und Verordnungen auf, die den Alltag vor allem in puncto Einkauf umkrempeln. Diese Neuregelungen sollten Sie kennen.

Gesetzesänderungen sorgt für mehr Klarheit beim Online-Shopping

Warum werden mir beim Online bestimmte Produkte oben angezeigt und erscheinen immer wieder? Online-Shopping wird ab Mai 2022 durch neue Gesetze verändert. Um das Einkaufserlebnis transparenter zu machen, müssen Anbieter künftig deutlicher zeigen, wie die angebotenen Sortierkriterien zustande gekommen sind. Dazu zählen etwa die Anzahl der Aufrufe und das Datum der Einstellung des Angebots, seine Bewertung oder die des Anbieters, die Anzahl der Verkäufe des Produkts oder die "Beliebtheit", Provisionen oder Entgelte.

Laut der neuen Gesetzesänderung gibt es auch eine klare Kennzeichnungspflicht für Verkäufer, die angeben müssen, ob sie privat verkaufen, weiterverkaufen oder Direktverkäufer sind. Schließlich werden auch Online-Shopping-Plattformen durch die Änderung verpflichtet, die Echtheit von Produktbewertungen zu gewährleisten und das Verbot von Fake-Bewertungen genauer zu kontrollieren.

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Haustürgeschäfte: Keine Sofort-Kasse mehr

Bürgerinnen und Bürger sollen besser vor unseriösen Haustürgeschäften geschützt werden. Bei Verträgen, die bei ungebetenen Hausbesuchen abgeschlossen werden, darf am Tag des Vertragsabschlusses keine Zahlung mehr verlangt werden. Käufe, die sprichwörtlich zwischen "Tür und Angel" getätigt wurden, sollen so einfacher widerrufen werden können. Allerdings gilt dies nur bei geforderten Beträgen über 50 Euro.

Vorsicht bei Haustürgeschäften und unerwarteten Besuchern (Symbolbild). Doch gerade die direkte Bezahlung wird nun untersagt.
Vorsicht bei Haustürgeschäften und unerwarteten Besuchern (Symbolbild). Doch gerade die direkte Bezahlung wird nun untersagt. © Michael May/IKZ | Foto: Michael

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Transparenzpflicht für Anbietende von Kaffeefahrten

Auch für so genannte Kaffeefahrten gelten ab Ende Mai schärfere Vorschriften. Sie müssen in ihrer Werbung schon vorher darauf hinweisen, wo die Veranstaltung stattfindet, wie die Teilnehmer mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen können und welche Waren zum Verkauf angeboten werden. Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, dürfen jedoch bestimmte Produkte auf Kaffeefahrten nicht mehr verkauft werden. So ist es beispielsweise ab Ende Mai strengstens verboten, medizinische Produkte wie Abnehmpillen, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzdienstleistungen wie Versicherungen oder Bausparverträge anzubieten.

Rabattierte Lebensmittel werden schlichter gekennzeichnet

Bevor sie Lebensmittel auf Grund eines bald endenden Mindesthaltbarkeitsdatum entfernen müssen, setzen viele Supermärkte auf Rabattierungen. Bisher sind Händler verpflichtet, auch bei diesen reduzierten Produkten einen neuen Gesamt- oder Grundpreis anzugeben und dafür ein neues Preisschild zu erstellen. Ab Ende Mai reicht ein einfacher Hinweis wie "30 Prozent billiger“ – ohne den neuen geminderten Preis anzugeben. Das erleichtert den Mitarbeitenden die Kennzeichnung und führt im besten Fall zu weniger Lebensmittelverschwendung.

Vorverkauf des 9-Euro-Ticket soll starten

Es ist eine einmalige Aktion – und ein großes Experiment: Drei Monate lang sollen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr für 9 Euro pro Monat Busse und Bahnen nutzen können, bundesweit und bis Ende August. Ab dem 1. Juni soll das 9-Euro-Ticket im ÖPNV gelten, dafür muss es zuvor erhältlich sein. Einige Verkehrsbetriebe kündigen daher an, den Verkauf des Tickets im Mai zu starten. Zum Beispiel nennt der Rhein-Main-Verkehrsbund nennt als voraussichtlichen Vorverkaufsstart den 20. Mai.

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Abgabe der Steuererklärung 2020: Die Frist endet

Wer seine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters einreicht, bekommt immer ein wenig mehr Zeit für die Bearbeitung. Aber jede Bearbeitungszeit hat irgendwann ein Ende. So muss die Steuererklärung 2020 muss bis spätestens 31. Mai 2022 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer die Abgabefrist verpasst, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt in der Regel 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. (vad)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.