Berlin . Wirbel um spektakuläre Wiederaufnahme eines Mordfalls: Ein Mann wird freigesprochen – 40 Jahre später droht ihm doch noch eine Strafe.

Ein Mann, der vor 39 Jahren freigesprochen wurde, soll erneut vor Gericht – ihm droht in derselben Sache diesmal eine Strafe wegen Mordes. Man kennt im Volksmund den "Freispruch zweiter Klasse", aber nicht eine Verurteilung im zweiten Aufguss. Geht das überhaupt?

Diese Geschichte handelt von einer Justiz-Premiere und von einem Politikum, das in Rechtskreisen viele umtreibt, allen voran Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Gut möglich, dass das letzte Wort erst in Karlsruhe fällt: beim Bundesverfassungsgericht.

Nur bei Mord – Freispruch kann verfallen

Der Bundestag hatte 2021 – noch unter der Großen Koalition – eine Reform beschlossen, die es erlaubte, Verfahren zu schwersten Straftaten wie Mord auch dann erneut aufzurollen, wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten:

  • Wenn es neue Beweismittel gibt.
  • Und dadurch eine Verurteilung wahrscheinlich wird.

Das ist einerseits "kein Massenphänomen", wie der Unions-Rechtsexperte Günter Krings unsere Redaktion sagte. Andererseits ist die Ausnahmeregelung bei den Fortschritten in der DNA-Analyse durchaus praxisrelevant und so unwahrscheinlich nicht.

Das Landgericht Verden rollt jetzt den Fall der 17-Jährigen Schülerin Frederike von Möhlmann neu auf, die Jahr 1981 vergewaltigt und getötet wurde. Der Angeklagte wurde schon damals verdächtigt, aber zwei Jahre später in Stade freigesprochen.

Wiederaufnahme des Mordfall wegen einer DNA-Probe

Es vergingen 29 Jahre, bis das Landeskriminalamt Niedersachsen 2012 in einem molekulargenetischen Gutachten nachwies, dass der Mann als Verursacher einer Spermaspur am Slip des Opfers in Betracht kam. Nun gab es zwar neue Beweismittel und Zweifel am Freispruch. Bloß: Die Strafprozessordnung sah vor, dass ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren nur dann zuungunsten des Angeklagten wiederaufgenommen werden darf, wenn es unter schweren Mängeln litt oder wenn der Angeklagter die Tat zwischenzeitlich gestanden hatte. Beides traf nicht zu.

Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat ein Problem mit der Wiederaufnahme eines entschiedenen Mordfalls.
Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat ein Problem mit der Wiederaufnahme eines entschiedenen Mordfalls.

Jetzt, zehn weitere später dann die spektakuläre Wende: Aufgrund der neuen Gesetzeslage rief das Landgericht Verden den Fall neu auf. Der Angeklagte legte im Februar prompt Beschwerde ein und scheiterte damit am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Celle.

Wirbel um Steinmeiers Unterschrift

Der 2. Strafsenat hielt die gesetzliche Neuregelung für verfassungsgemäß. Sie gelte nur für äußerst eng umgrenzte Fallkonstellationen und sehe hohe Hürden für eine Wiederaufnahme vor. Die Entscheidung des Bundestages, für derartige Ausnahmen trotz eines Freispruchs eine schuldangemessene Bestrafung zu ermöglichen, sei vertretbar.

Die Entscheidung ist längst ein Politikum. Zunächst zögerte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ein Jurist. Er wollte das Gesetz nicht unschreiben. Ende Juni 2021 wurde es beschlossen, erst zur Jahreswende – inzwischen hatten die "Ampel"-Parteien die Große Koalition abgelöst – leistete Steinmeier seine Unterschrift. Mutmaßlich unter Bauchschmerzen.

Umstrittene Reform; Auch Buschmann hat Bauchschmerzen

Denn in einem Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesratspräsident Bodo Ramelow regte er an, das Gesetz einer erneuten parlamentarischen Prüfung zu unterziehen. Das war ganz im Sinne des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der da längst Sturm lief. Jeder Jurastudent lernt den römischen Grundsatz "Ne bis in idem": nicht zwei Mal in derselben Sache.

Hätte Steinmeier das Gesetz nicht unterschreiben, wäre es nicht in Kraft getreten. Er griff zu einem Trick vieler seiner Amtsvorgänger: Er machte die Zweifel deutlich, was im Ergebnis eine Aufmunterung ist, notfalls nach Karlsruhe zu ziehen.

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Deutschland geht keinen Sonderweg. Eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zeigt, dass in elf von 21 untersuchten Staaten eine Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens zuungunsten eines Angeklagten aufgrund neuer Tatsachen tendenziell möglich ist, so etwa in Dänemark, Finnland und Schweden.

Reform: Wird sie doch noch politisch rückabgewickelt?

Seit Steinmeiers Unterschrift wird über das Gesetz in Fachkreisen erregt diskutiert. Minister Buschmann ist der Auffassung, "dass dieses Gesetz ein erhebliches Problem darstellt und man sich schon die Frage stellen muss, ob hier nicht sogar die Verfassung verletzt ist."

Dass die Reform politisch rückabgewickelt wird, wie vereinzelt von Grünen gefordert, ist unwahrscheinlich, weil sie von der weiterhin regierenden SPD mitgetragen wurde. SPD-Rechtsexperte Dirk Wiese betonte denn auch, "dass ich die Reform für richtig gehalten habe und auch heute noch halte". Nach der Entscheidung aus Celle darf er sich bestätigt fühlen.

Rufe nach Verfassungsklage: Endstation Karlsruhe

Auch Unions-Experte Krings warnt, dem Parlament steht "nicht einmal ansatzweise das Recht zu, einem Menschen, der aus guten Gründen eines Mordes verdächtigt werden darf, vor einem rechtsstaatlichen Verfahren vor unseren Gerichten wegen dieser Tat zu schützen." Der Betroffene könne nach Karlsruhe ziehen. "Das ist der richtige Ort, an dem darüber zu entscheiden ist.“