Berlin. Die Gesundheitsminister der Länder wollen angesichts überlasteter Labore PCR-Tests priorisieren. Wer seinen Anspruch behalten soll.

Vor den Beratungen zwischen Bund und Ländern auf dem nächsten Corona-Gipfel am Montag haben sich am Samstag bereits die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Bundesländer zusammengeschaltet. Im Fokus standen vor allem PCR-Tests. Nun ist klar: Der Anspruch auf einen PCR-Test soll eingeschränkt werden. Entsprechende Vorschläge hatte auch schon Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebracht.

Geplant ist, dass Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe bei PCR-Tests priorisiert werden.

Für andere, die einen positiven Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App aber keine Symptome haben, könnte der Anspruch auf PCR-Nachtestung wegfallen.

Priorisierung von PCR-Tests noch nicht endgültig entschieden

Die konkrete Ausgestaltung, also etwa wer mit welchem Nachweis an einer Teststelle PCR-berechtigt sein wird oder was gilt, wenn ein Schnelltest positiv ist und gleichzeitig auch Symptome vorliegen, ist noch offen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder werden am Montag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über das Thema beraten. Anschließend müssten die Corona-Testverordnung des Bundes und die Länderregelungen entsprechend angepasst werden.

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Die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Bundesländer befürworten, dass Personen mit positivem Schnelltest mit einem zweiten überwachten Antigentest das Ergebnis bestätigen oder negieren sollen. Bei einer roten Kachel in der Corona-Warn-App soll die Testung mittels eines hochwertigen Antigen-Tests passieren.

Angesichts immer neuer Rekorde bei den Neuinfektionen agieren die Labore in Deutschland am Limit und kommen mit der Testung kaum noch hinterher. Die Omikron-Welle ist in vollem Gange. Die Laborkapazitäten seien endlich, sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Magdeburg nach den Beratungen mit ihren Kolleginnen und Kollegen.

Auch Kontaktnachverfolgung soll eingeschränkt werden

Nach dem Willen der GMK sollen sich die Gesundheitsämter künftig zudem auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.

"Weitere Kontaktpersonen" müssen demnach damit rechnen, dass sie "in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können", hieß es in ihrem Beschluss am Samstag. Ursprünglich war der Inzidenzwert von 50 festgelegt worden, bis zu dem die Ämter es schaffen könnten, die Kontakte von Infizierten abzutelefonieren.

Das Personal wurde inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile bei über 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich über 1000. "Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit Hilfe der Bundeswehr", sagte Lauterbach. (dpa/fmg)