Berlin. Die PCR-Tests werden knapp in Deutschland. Bund und Länder wollen die Tests deshalb priorisieren. Was diese neue Regelung nun bedeutet.

PCR-Tests gelten als Goldstandard in der Pandemie. Obwohl die Kapazitäten schon deutlich ausgebaut wurden, reichen sie nicht für die Omikron-Welle. Bund und Länder wollen die Tests deswegen priorisieren. Was bedeutet das im Alltag?

Wie sollen PCR-Tests künftig genutzt werden?

Bereits jetzt sind viele Labore überlastet, weiter steigende Infektionszahlen werden die Engpässe noch verschärfen. Zwar heißt es beim ALM, dem Interessenverband der medizinischen Labore in Deutschland, dass bislang die Nachfrage bedient werden konnte. Doch das dürfte sich in den kommenden Wochen schnell ändern.

Die Tests sollen deswegen nicht mehr für alle Verdachtsfälle zur Verfügung stehen, sondern auf vulnerable Gruppen sowie Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen konzentriert werden. Bei diesen Gruppen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Es gibt allerdings noch viele offene Fragen.

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Bekommen jetzt nur noch priorisierte Gruppen einen PCR-Test?

Vertreter der deutschen Labore gehen davon aus, dass es trotz der geplanten Priorisierung der PCR-Tests in Praxen und Kliniken weiterhin Labor-Tests für Selbstzahler geben wird: „Eine Priorisierung der PCR-Tests bedeutet nicht, dass es künftig nur noch PCR-Tests für bestimmte Gruppen gibt“, sagte Michael Müller, Vorsitzender des Interessenverbands der akkreditierten Labore in der Medizin ALM e.V., dieser Redaktion.

Wer nicht zur priorisierten Gruppe gehöre, müsse sich allerdings darauf einstellen, auf Testergebnisse möglicherweise länger warten zu müssen. Das gelte zum Beispiel für Reisende, die einen PCR-Nachweis benötigten. Der ALM-Vorsitzende erklärte, er gehe derzeit davon aus, „dass die privaten Testzentren auch in Zukunft grundsätzlich PCR-Tests für Selbstzahler anbieten werden“.

Was gilt in Fällen, wo PCR-Tests Vorschrift sind?

Beispiel Genesene: Für Ungeimpfte, die aktuell zum Nachweis einer überstandenen Infektion einen PCR-Test benötigen, wird es möglicherweise neue Regeln geben. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte am Montag an, solche und andere Fälle, in denen bislang eine PCR-Nachweispflicht besteht, in einer neuen Testverordnung „relativ zeitnah“ zu regeln.

Dem Vernehmen nach ist im Gespräch, dass in solchen Fällen künftig auch ein doppelter Antigen-Schnelltest anerkannt werden könnte.

Was ändert sich beim Freitesten aus einer Isolation?

Während für die allermeisten Bürger zertifizierte Schnelltests zum vorzeitigen Freitesten (nach sieben statt zehn Tagen) aus Quarantäne oder Isolation als Nachweis erlaubt sind, sollten infizierte Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen bislang dafür einen PCR-Test vorweisen. Das soll sich jetzt ändern: Infiziertes Personal kann sich nun ebenfalls künftig mit einem Schnelltest freitesten, wenn es seit 48 Stunden symptomfrei ist.

Was bringt der Ausbau der Test-Kapazitäten?

Aktuell mangelt es in Deutschland vor allem an geschultem Personal. Eine kurzfristige Ausweitung ist deswegen nur begrenzt möglich. Laut Laborverband ALM haben die deutschen Labore ihre PCR-Testkapazitäten zwischen Oktober und Januar von 2,0 auf 2,5 Millionen Tests pro Woche erhöht.

Sollte die Politik nun eine weitere Ausweitung der Kapazitäten anstreben, so Verbandschef Müller, müssten etliche Fragen geklärt werden: In welchem Zeitraum und in welcher Größe diese Kapazitätserhöhung für erforderlich angesehen werde, was damit konkret erreicht werden solle und was mit den neuen Kapazitäten passiere, wenn die Nachfrage wieder deutlich sinke.

Im vergangenen Sommer seien die Labore zum Teil nur zu 25 Prozent ausgelastet gewesen. Fraglich sei zudem, der Effekt einer solchen Maßnahme: „Eine Ausweitung der Kapazitäten bedeutet nicht zwingend eine bessere Kontrolle der Pandemie“, mahnte Müller.