Köln. Der verurteilte Reemtsma-Entführer Thomas Drach steht wieder einmal vor Gericht. Er soll mehrere Geldtransporter überfallen haben.

Das also ist einer der gefährlichsten Verbrecher Deutschlands. Thomas Drach, verurteilt wegen der Entführung von Jan Philipp Reemtsma (69), steht in Köln vor Gericht, ein kräftiger 61-Jähriger, blaue Jeans, braunes T-Shirt, darüber ein dunkles Jackett. Er könnte auch Verwaltungsangestellter sein, so wie er da sitzt und mit verschränkten Armen zuhört. Nur einmal ergreift er das Wort – und wenn seine Anwälte recht behalten, wird das seine einzige Äußerung bleiben. Drach will, sagt er in leicht kölsch gefärbtem Singsang, Anzeige erstatten gegen die Staatsanwältin. Sie habe Urkundenfälschung begangen.

Mit der Urkunde sind offenbar die beiden Anklageschriften gemeint, die jetzt in mindestens 53 Verhandlungstagen bis Ende September verhandelt werden sollen. Staatsanwältin Anja Heimig wirft ihm vor, mehrere Geldtransporte überfallen zu haben. Im Falle eines Schuldspruchs durch das Landgericht droht Drach für immer ein Leben hinter Gittern. Denn Drach soll bei den insgesamt vier Überfallen – zwei in Köln, je einer in Limburg und Frankfurt – zwei Wachleute durch Schüsse schwer verletzt haben. Das, so der Vorsitzende Richter, kann womöglich als versuchter Mord aus Habgier gewertet werden. Lesen Sie auch: Reemtsma-Entführer Thomas Drach: Anklage wegen versuchten Mordes

Drach entführte 1996 den Tabak-Erben Jan Philipp Reemtsma

Drach, aufgewachsen bei Köln, ist bereits mehrfach von Gerichten verurteilt worden und gilt als einer der bekanntesten Kriminellen der Republik. 1996 hatte er den Erben der Hamburger Tabakdynastie Reemtsma entführt und nach 33 Tagen wieder freigelassen – gegen ein Lösegeld von 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken. Für die Tat verurteilte ihn das Hamburger Landgericht zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis. Nach seiner Entlassung 2013 setzte er sich ins Ausland ab. Anfang 2021 wurde er wegen des Verdachts auf die Geldtransporter-Überfälle in den Niederlanden festgenommen.

Seine Verteidiger gingen mit der Erwartung in den Prozess, Drach am Ende als freien Mann verabschieden zu können. „Es gibt gar keine Beweissituation, die eine Verurteilung rechtfertigen könnte“, sagte sein Anwalt Andreas Kerkhof vor dem Start des Verfahrens. Auch liege aus seiner Sicht eine Vorverurteilung vor. „Hätte der Mandant einen anderen Lebenslauf, müsste er sich hier nicht verantworten.“ Lesen Sie auch: Tödliche Schüsse auf Polizisten: Verdächtige sind in U-Haft

Im Falle einer Verurteilung steht für Drach neben einer hohen Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum.