Dresden. Anfang Oktober wurde eine tödliche Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden verübt. Die Tat hat eventuell einen islamistischen Hintergrund.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 20-jährigen Syrer, der am 4. Oktober eine tödliche Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden verübt haben soll. Ein 55-Jähriger kam bei der Tat ums Leben, ein 53-Jähriger wurde schwer verletzt.

Messerattacke in Dresden: Mann starb im Krankenhaus

Am 4. Oktober war ein 55-Jähriger aus Krefeld in der Dresdner Altstadt angegriffen und schwer verletzt worden. Der Mann starb später im Krankenhaus. Sein 53 Jahre alter Begleiter aus Köln hatte die Attacke überlebt. Die Polizei hatte in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen «Schloßstraße» eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.

Verdächtiger wurde bereits zuvor verurteilt

So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen.

Der 53-jährige Kölner sei am Montag wieder ansprechbar gewesen, gab ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bekannt. Er machte keine Angaben dazu, ob er auch vernommen wurde. Nach dem Täter werde weiter intensiv gefahndet. Auf den Zeugenaufruf von Montag gebe es erste Rückrufe und die Polizei sei aktuell dabei, diese Hinweise zu überprüfen.

Beschuldigter wurde erst im September entlassen

Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen. Erst am 29. September 2020 sei er aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden. Er habe unter Führungsaufsicht gestanden, hieß es. Aktuell sei der Syrer im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.

Der Beschuldigte war am Dienstagabend festgenommen worden. Motiv und Hintergründe der Attacke am 4. Oktober waren zunächst unklar. Der 20-Jährige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, hieß es. (les/dpa)