Frank Schauka zum Abschuss von Problemwölfen.

Im Umgang mit dem Wolf, der sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland wieder ausbreitet, läuft grundsätzlich etwas schief. Das gilt für das gescheiterte Wolfsmanagement in Thüringen. Ebenso gilt es im Großen für den rechtlichen Status auf EU-Ebene, der das Tier so gut wie unantastbar macht, besonders seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2019.

Dieser Umgang mit dem Wolf ist von Ideologie geprägt, als wäre der zurückgekehrte Wolf der Nachweis für heile Natur. Aber in Wahrheit ist der Wolf kein Indikator dafür. Auch 4000 Wölfe, die manche Naturschützer in Deutschland gern hätten, sind dies nicht.

Ein pragmatischer Ansatz ist erforderlich. Der Wolfsfreund Professor Sven Herzog von der TU Dresden skizzierte ihn neulich vor der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen. „Eigentlich müsste der Problemwolf, bevor er einer wird, lernen, dass der Mensch dem Rudel wehtut und dass ein Welpe verschwindet, wenn der Mensch auftritt“, sagte Herzog. In der Schweiz beispielsweise wird dieser Vorschlag eines kontrollierten Abschusses eines Welpen aus jedem Rudel pro Jahr diskutiert. Problemwölfe zu töten, sagte Herzog, sei „nicht die Lösung“. Denn dann ist es schon zu spät.

Das klingt – angesichts der Lernfähigkeit, die Wölfen nachgesagt wird – vernünftig, ist aber hierzulande nicht umsetzbar. Denn anders als das Nicht-EU-Mitglied Schweiz unterliegen Deutschland und Thüringen den strengen europäischen Artenschutzregelungen, die sich aus der FFH-Richtlinie ergeben. „Eine mögliche Entnahme kann nur bei Vorliegen entsprechender Ausnahmetatbestände erwogen werden“, erklärt das Thüringer Umweltministerium.

Zudem sei jeder Staat verpflichtet, präzise zu begründen, warum es keine Alternative zum Abschuss des Tieres gebe.

Falls der Antrag des Thüringer Umweltministeriums zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin an dieser Rechtslage scheitert, muss das nicht gut sein für die Wölfe in Deutschland.