Düsseldorf. Trotz Pandemie nach Mallorca? Wer jetzt eine Reise bucht, sollte über die Stornierungsmöglichkeiten Bescheid wissen. Ein Überblick.

Mallorca gilt nicht mehr als Corona-Risikogebiet, die Reisewarnung ist aufgehoben. Zu Ostern wird deshalb ein Ansturm von deutschen Urlaubern auf der beliebten Insel erwartet.

Die Lufthansa-Tochter Eurowings plant zu den Osterferien weitere Flüge nach Mallorca. Das über das Wochenende deutlich aufgestockte Angebot treffe auf eine sehr starke Nachfrage, sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft am Mittwoch in Köln.

Manche der 300 am Wochenende neu aufgelegten Verbindungen in den Osterferien seien bereits wieder ausgebucht. Man werde nachlegen, zumal das bislang angekündigte Programm nur rund 40 Prozent des eigentlich üblichen Angebots darstelle. Bereits am Mittwoch wurden 50 weitere Flüge auf die Baleareninsel zur Buchung freigegeben.

Mallorca: Ticketpreise stark angestiegen

Dem Internet-Vergleichsportal „Idealo“ zufolge sind die Ticketpreise für Mallorca-Flüge rund um Ostern nach der Ankündigung stark gestiegen. Bei einer Datenabfrage am Dienstagnachmittag ermittelte das Portal einen durchschnittlichen Preis von 214 Euro für Hin- und Rückflug innerhalb der drei Wochen in den deutschen Schul-Osterferien. Das war rund das Dreifache des Preises, der Anfang Februar für diese Tickets aufgerufen worden ist.

„Wir haben die Preise nicht erhöht“, sagte dazu der Eurowings-Sprecher. Es sei bei Flugbuchungen immer so, dass frühe Buchungen günstiger seien als solche kurz vor dem Abflug. Zudem seien die einzelnen Verbindungen wegen des knappen Angebots häufig schon nahezu ausgebucht, so dass nur noch die letzten teuren Tickets aus der höchsten Buchungsklasse zur Verfügung stünden. In das System würden aber fortlaufend neue Flüge eingespeist, die dann wieder beim Einstiegspreis beginnen.

Doch ganz risikofrei ist eine Buchung in Corona-Zeiten nicht.Wer über Ostern in den Urlaub fliegen möchte, sollte sich zuvor gründlich über die Form der Reise Gedanken machen. Denn zwischen Individual- und Pauschalreise bestehen große Unterschiede, wenn es um Stornierungen geht.

Urlaub: Pauschalreisen können bei Reisewarnungen storniert werden

Eine Pauschalreise kann kostenlos storniert werden, wenn außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände auftreten, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen, so die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen.

Mehr zum Thema: Mallorca ist kein Risiko-Gebiet mehr - Das müssen Urlauber jetzt wissen

Kommt es beispielsweise wegen Corona auf Mallorca doch wieder zu massiven Einschränkungen und spricht das Auswärtige Amt sogar erneut eine Reisewarnung aus, stehen Pauschalreisende vergleichsweise gut dar. Sie können von ihrem Vertrag zurücktreten und ihr angezahltes Geld zurückverlangen. Eine Stornierungsgebühr wird in diesem Fall nicht fällig.

Urlaub in Corona-Zeiten: Individualurlauber haben kein Recht auf kostenfreie Stornierung

Individualurlauber können dagegen nicht so einfach aus ihren Verträgen kommen. Bei einzeln gebuchten Reiseleistungen bestehe ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur dann, wenn es zuvor vertraglich vereinbart worden sei, erklären die Verbraucherschützer. So haben Fluggesellschaften einen Anspruch auf die Bezahlung des gebuchten Tickets, solange der Flug stattfindet. Bei einer Stornierung vonseiten des Kunden gibt es nur Steuern und Gebühren zurück.

Auch interessant: Elends-Prostitution auf Mallorca - Lage verschärft sich

Außerdem wichtig: Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland - also zum Beispiel bei einem Ferienhaus auf Mallorca - kommt in der Regel das Recht des jeweiligen Landes zur Anwendung. Hier sollten Urlauberinnen und Urlauber genau prüfen, unter welchen Bedingungen sie ihren Aufenthalt auch kurzfristig noch kostenlos absagen können.

(dpa/amw)