Berlin. Die AfD muss eine Strafe von mehr als 400.000 Euro wegen illegaler Parteispenden zahlen. Das entschied nun die Bundestagsverwaltung.

Hohe Strafe für die AfD: Wegen illegaler Parteispenden muss die Partei insgesamt 402.900 Euro zahlen, wie die Bundestagsverwaltung nach eigenen Angaben am Dienstag entschied. Es geht um Hilfen für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017.

Meuthen sprach von einer „rechtsirrigen Position“ und kündigte Widerspruch an. „Unsere komplette Rehabilitierung noch vor der Wahl soll eben verhindert werden.“ Er hatte bereits früher angekündigt, seine Partei werde gegen Strafzahlungen notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen vorgehen. Sie habe nicht Illegales getan.

Gleichwohl hat der AfD-Bundesvorstand beschlossen, eine Million Euro wegen der drohenden Strafzahlungen zurückzulegen. Meuthen hatte im März der „Welt“ gesagt, er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.

Der AfD drohen weitere Strafzahlungen

Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus.

AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil.
AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil. © dpa | Matthias Balk

Die Bundestagsverwaltung erklärte nun, dass „diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen“. In beiden Fällen sei ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge festgelegt worden.

Weitere Strafzahlungen könnten auf die AfD wegen Zuwendungen von rund 132.000 Euro aus der Schweiz an den Kreisverband Bodensee der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel zukommen. Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch diese Spenden für den Bundestagswahlkampf von Weidel.

(les/dpa)