Berlin. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet von einem Plan des Arbeitsministeriums für höhere Hartz-IV-Sanktionen. Das Ministerium dementiert.

Eigentlich dürfen Jobcenter Hartz-IV-Empfängern die Bezüge nicht weiter um mehr als 30 Prozent kürzen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht vor drei Wochen entschieden und Sanktionen, die das Existenzminimum weiter reduzieren, als verfassungswidrig erklärt. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ erarbeiten allerdings die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Arbeitsministerium an einer Weisung zur Umsetzung des Karlsruher Urteils – und die könnte die Entscheidung der Richter teilweise aushebeln. Das Bundesarbeitsministerium dementiert diesen Bericht hingegen.

Die „Süddeutsche Zeitung“ beruft sich auf einen vermeintlichen ersten Weisungs-Entwurf, der dem Blatt vorliege. Daraus gehe hervor, dass auch in Zukunft Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen, weil verschiedene Sanktionen einfach zusammengefasst würden.

„Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf“, zitiert dagegen „Zeit Online“ einen Sprecher von Arbeitsminister Hubertus Heil. Auch auf Twitter nimmt das Ministerium Stellung.

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Hartz-IV-Sanktionen: Weisungsentwurf noch nicht final

Bei dem vermeintlichen ersten Entwurf, auf den sich die „SZ“ beruft, handele es sich um eine Version, die noch nicht zur Veröffentlichung geeignet sei, wie ein Sprecher aus dem Arbeitsministerium unserer Redaktion erklärt. Ein erster Entwurf werde derzeit von Arbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit erstellt und durchlaufe das sogenannte Weisungskonsultationsverfahren. Das heißt, dass kommunale Spitzenverbände und Bundesländer Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Erst wenn dieses Verfahren beendet ist, sei der erste Entwurf final.

Die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert indes eine Passage aus dem Papier: „Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach Paragraf 31 und 32 laufen die Minderungen parallel ab, das heißt, die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.“ Die Übersetzung der Zeitung: Eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines abgelehnten Jobangebots könnte mit einer 10-Prozent-Kürzung wegen eines versäumten Termins zusammengezählt werden.

Der „SZ“-Bericht greift ein Rechenbeispiel auf, das zeigen soll, dass nach dieser Regelung sogar Kürzungen von mehr als 60 Prozent möglich seien. Dabei hatten die Verfassungsrichter drastische Sanktionen von 60 Prozent als „nicht zumutbar“ angesehen und für verfassungswidrig erklärt. Eine Minderung der Hartz-IV-Bezüge von 60 Prozent war bislang für ein abgelehntes Jobangebot vorgesehen.

Vor drei Wochen hatten sich die Verfassungsrichter ausdrücklich nicht mit den 10-Prozent-Kürzungen befasst, die fällig werden, wenn ein Hartz-IV-Empfänger einem Jobcenter-Termin unentschuldigt fernbleibt.(jkali)