Potsdam. Der Brandenburger Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband unter Beobachtung gestellt – nach dem Partei-Rauswurf von Ex-Chef Kalbitz.

Der Brandenburger Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD unter Beobachtung gestellt. Die Entscheidung sei nach längerer Prüfung gefallen, bestätigte das Innenministerium am Montag in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur. Die Kontrollkommission des Landtags sei darüber informiert.

Zuvor hatten ntv und RTL sowie der „Tagesspiegel“ darüber berichtet. Das Innenministerium wollte im Laufe des Montags nähere Informationen darüber geben. Formal stufte der Verfassungsschutz den Landesverband als Verdachtsfall ein. Das heißt, dass er zur Beobachtung noch nicht alle nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen darf.

AfD Brandenburg unter Beobachtung – Debatte um Kalbitz-Rauswurf

Zuvor war der bisherige AfD-Landeschef Andreas Kalbitz durch einen Mehrheitsbeschluss des Bundesvorstands aus der Partei geworfen worden. Die Entscheidung ist parteiintern heftig umstritten, und im Brandenburger Verband stehen starke Kräfte weiterhin hinter Kalbitz. Sogar die Geschäftsordnung der Landtagsfraktion wurde geändert, damit er nach dem Rauswurf Mitglied bleiben konnte.

Kalbitz ist einer der Wortführer der radikalen Rechten in der Partei um Björn Höcke, die einst im inzwischen aufgelösten „Flügel“ zusammengeschlossen waren. Kalbitz ist aus der Sicht des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch eingestellt.

Der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Jörg Müller, hatte Mitte Mai über eine mögliche Beobachtung im RBB gesagt: „Wenn sich diese erkennbare ‘Verflügelung’ weiter fortsetzt und zeigt, dann wird sich diese Frage immer mehr aufdrängen.“ Er betonte aber, die Beobachtung einer Partei sei in einer Demokratie an genaue rechtsstaatliche Voraussetzungen gebunden und ein schwerer Eingriff.

Kalbitz geht gerichtlich gegen Rauswurf vor

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung für nichtig erklärt. Als Grund für den Beschluss gab er an, dass Kalbitz bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben habe. Dieser betont jedoch, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Kalbitz geht beim Bundesschiedsgericht der Partei und vor einem Zivilgericht gegen den Beschluss vor.

Neben Thüringens Landeschef Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter der rechtsnationalen Strömung in der Partei. Der rechtsnationale „Flügel“, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, hatte sich nach eigenen Angaben Ende April selbst aufgelöst.

(dpa/fmg)