Berlin. Der Bundesrat hat der Grundsteuerreform zugestimmt. Vieles ist noch unklar. Was Immobilienbesitzer und Mieter jetzt wissen müssen.

Der Bundesrat hat nach monatelangen Verhandlungen der Immobilien-Grundsteuerreform zugestimmt. Millionen Hausbesitzer fragen sich jetzt, wie hoch die Grundsteuer in Zukunft sein wird. Viele Fragen sind jedoch noch offen.

Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Ob es für Hausbesitzer und Mieter dadurch teurer wird, bleibt nach dem Beschluss des Bundesrats vom Freitag aber offen. Die Steuer wird von Ort zu Ort voraussichtlich weiter stark schwanken, weil die Kommunen das letzte Wort behalten. Endgültig wird die Höhe zudem erst in einigen Jahren feststehen.

Sicherheit dagegen bekämen die Kommunen: Wäre die Reform nicht vor Jahresende beschlossen worden, hätten sie im kommenden Jahr nach einem Gerichtsurteil keine Grundsteuer mehr verlangen dürfen. Damit wäre eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen weggefallen.

Grundsteuer: Bundesländer wählen Berechnungsmethode selbst

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte: „Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert.“ Die Bundesländer können jetzt entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln.

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Hintergrund: Wie die Grundsteuer-Reform aussieht – und was sie bringt

Das Bundesmodell stützt sich weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, deshalb müssten alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dabei sollen unter anderem durchschnittliche Mieten in der betreffenden Wohnlage mit einfließen. Einigen Ländern wie Bayern ist das zu aufwendig, sie wollen deshalb allein die Fläche einer Immobilie für die Berechnung heranziehen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, sein Bundesland setze auf ein „wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell“.

Bundestag billigt Grundsteuerreform

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    Im Gegensatz zu dem vom Bund vorgesehenen Modell komme es dadurch bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch alle paar Jahre zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast und dadurch auch der Mieten. Bei dieser Argumentation bleibt allerdings unberücksichtigt, dass die Kommunen bei der Grundsteuer weiterhin das letzte Wort sprechen.

    Steigende Immobilienpreise durch niedrige Hebesätze ausgleichen

    Sie legen Hebesätze fest, die letztlich entscheidend für die Höhe der Abgabe sind. Dadurch schwankt die Belastung für Eigentümer je nach Wohnort teils um mehrere Hundert Euro. Eine Kommune kann über einen Hebesatz Null sogar festlegen, dass ihre Bewohner überhaupt keine Grundsteuer zahlen müssen.

    • Hintergrund: Warum der Grundsteuer-Streit jeden interessieren sollte

    Auch steigende Immobilienpreise könnte sie durch niedrigere Hebesätze ausgleichen. Die Bundesregierung hat an die Kommunen appelliert, die Hebesätze so zu gestalten, dass sie nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher - zwingen kann sie die Kommunen jedoch nicht.

    Grundsteuerreform: Immobilienwirtschaft rechnet mit Steuererhöhungen

    Hendrik Hoppenstedt (rechts, CDU), Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, unterhält sich zu Beginn der Sitzung im Bundesrat mit Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident in Niedersachsen.
    Hendrik Hoppenstedt (rechts, CDU), Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, unterhält sich zu Beginn der Sitzung im Bundesrat mit Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident in Niedersachsen. © dpa | Wolfgang Kumm

    Der Deutsche Städtetag versicherte jedoch: „Die Städte bekennen sich auch ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. Sie soll nicht zu höheren Einnahmen führen. Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen.“ Zuletzt kassierten die Kommunen mehr als 14 Milliarden Euro Grundsteuer. Die Immobilienwirtschaft rechnet trotzdem mit Steuererhöhungen.

    „Finanzklamme Gemeinden werden ihren Hebesatz keineswegs so weit herabsetzen, dass der Anstieg der Grundstückswerte ausgeglichen wird“, erklärte der Präsident des Branchenverbands IVD, Jürgen Michael Schick. Außerdem stehe der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen. Der Verband wirbt deshalb bei den Ländern dafür, dass sie eigene, einfachere Berechnungsmodelle entwickeln.

    Mitte Oktober hatte der Bundestag bereits die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Der Änderung wurde mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Im Juni hatte sich die Bundesregierung auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Der Streit um die Reform war ein weites Beispiel dafür, dass die Große Koalition nur wenige kleinste Nenner hat. (dpa/msb)