Berlin. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind unerlässlich, um ordnungsgemäße Wahlen sicherzustellen. Die Übersicht zeigt, wie sie sich melden.

Einige Monate vor der Bundestagswahl werden in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helferinnen bilden laut Website des Bundeswahlleiters das "Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk" - heißt: Ohne sie kann keine Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Um Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird man von der zuständigen Behörde berufen, oder man meldet sich freiwillig.

Wahlhelfer darf sein, wer wahlberechtigt ist

Grundsätzlich werden als Wahlhelfende nur Menschen zugelassen, die bei der jeweiligen Wahl auch wahlberechtigt sind. Mit Ausnahme einiger Kommunalwahlen müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer also mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sein.

Ablehnen darf den Job als Wahlhelferin oder Wahlhelfer nur, wer einen triftigen Grund hat. Das kann eine schwere Krankheit sein - oder dringende berufliche Verpflichtungen, denen man nachgehen muss.

Wahlhelfer melden sich im Wahlamt des Wahlkreises

Wer sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden will, kann das beim Wahlamt im jeweiligen Wahlkreis tun. Dort werden die Daten des oder der Interessierten aufgenommen. Bei der Anmeldung im Wahlamt sollte unbedingt beachtet werden, für welches Amt man sich als Wahlhelfer meldet - ein Schriftführer braucht andere Fähigkeiten als eine Wahlvorsteherin.

Einige Wochen vor der Wahl erhalten Wahlhelfende dann ihre Berufung per Post. In vielen Kommunen gibt es außerdem kostenlose Schulungen, bei denen Interessierte auf ihre Aufgaben im Wahllokal vorbereitet werden.

Am Wahltag müssen Wahlhelfer früh aufstehen

Am Wahltag selbst müssen alle Wahlhelfenden früh aufstehen: Da die Wahllokale um acht Uhr morgens öffnen und vorher noch einige organisatorische Aufgaben erledigt werden müssen, treffen sich die meisten Wahlhelfenden bereits um sieben Uhr morgens im jeweiligen Wahllokal.

Das gilt nicht für diejenigen, die bei der Auszählung der Briefwahlstimmen helfen - hier treffen sich Helferinnen und Helfer meist am Nachmittag. Die Briefwahl soll dieses Jahr besonders sicher und transparent sein, sagt der Bundeswahlleiter.

Der "Arbeitstag" endet für Wahlhelfende nicht vorbei, wenn die Wahllokale schließen. Denn danach geht es ans auszählen: Etwa zwei Stunden sind dafür vorgesehen.

"Erfrischungsgeld": Die Vergütung für Wahlhelfer

Für ihre Mühen erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes "Erfrischungsgeld". Das beträgt für den Wahlvorstand mindestens 35 Euro, für alle anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mindestens 25 Euro. Auch interessant: Annalena Baerbock: Warum Regierungserfahrung nicht alles ist

In vielen Gemeinden wird das Erfrischungsgeld jedoch aufgestockt - in Berlin bekommen alle Helferinnen und Helfer 60 Euro, in Essen je nach Position zwischen 50 und 80 Euro.