Berlin. Im September wird der Bundestag gewählt. Wahlberechtigte erhalten vorher wichtige Post. Was man zur Wahlbenachrichtigung wissen muss.

Wer im September bei der Bundestagswahl abstimmen darf, bekommt einige Wochen vorher einen wichtigen Brief: Mit der Wahlbenachrichtigung erhält jeder Stimmberechtigte Informationen über den Wahltag, die Wahlzeit und den Wahlort für die Bundestagswahl. Außerdem ist die Wahlbenachrichtigung ein wichtiges Dokument, wenn man am Tag der Wahl nicht vor Ort ist und deshalb per Brief abstimmen möchte.

Doch wer erhält überhaupt eine Wahlbenachrichtigung? Was passiert, wenn man den Brief verliert? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wer ist bei der Bundestagswahl wahlberechtigt?

In Deutschland ist für das aktive Wahlrecht die Staatsangehörigkeit, in den meisten Fällen eine Mindestdauer der Wohnsitznahme im Wahlgebiet und das Alter am Wahltag ausschlaggebend. So ist man nach vollendetem 18. Lebensjahr bei der Abstimmung über den Bundestag wahlberechtigt. 2019 waren laut Bundeswahlleiter 61.600.263 Personen in Deutschland wahlberechtigt.

Bundestagswahl: Wann erhält man die Wahlbenachrichtigung?

Die Gemeindebehörden versenden in etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigungen. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl sollten alle Wahlberechtigten diese per Post erhalten haben. Bei der Bundestagswahl sollte der Brief also spätestens in der ersten Septemberwoche jedem Wähler und jeder Wählerin vorliegen.

Was steht in der Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung umfasst Informationen zu der Person, für die sie bestimmt ist, und zur Wahl an sich. So stehen in dem Dokument der Familienname, de Vorname und die Anschrift des Wahlberechtigten. Zudem wird der Wahlraum, die Wahlzeit, die Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, genannt.

In dem Brief wird der Stimmberechtigte aufgefordert, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen und aber zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Außerdem enthält die Wahlbenachrichtigung Informationen zur Beantragung eines Wahlscheins oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen.

Urnenwahl: Kann man nur in das angegebene Wahllokal gehen?

Ja, ohne weitere Vorkehrungen kann jeder Wahlberechtigte zunächst nur im angegebenen Wahlraum wählen. Auf Antrag kann man jedoch einen Wahlschein erhalten, der die Möglichkeit zur Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Raum des Wahlkreises gibt. Das kann zum Beispiel auch besonders relevant sein, wenn die Wahllokale in der Umgebung nicht barrierefrei zu erreichen sind.

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Was muss man tun, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat?

Hat man bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, rät der Bundeswahlleiter, sich bei der Gemeinde zu melden und zu klären, ob man ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurd.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl die Richtigkeit der eigenen Daten um Verzeichnis zu überprüfen. Gegebenenfalls kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden, wenn einem ein Fehler ins Auge fällt.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung – wie geht das?

Ist man als Wahlberechtigter in das Wählerverzeichnis eingetragen, kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem man wohnt. Dabei muss man sich aber unbedingt mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Allerdings sollte man vorher prüfen, ob man die Wahlbenachrichtigung eben nicht erhalten hat, weil man nicht im Wählerverzeichnis steht. Deshalb sollte man wenige Wochen vor der Wahl unbedingt prüfen, ob einem das Dokument per Post zugegangen ist – und falls nicht wieso.

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(bml)