Berlin. In Deutschland sind einmalig gegen Corona geimpfte Genesene vollständig Geimpften gleichgestellt. Doch der Nachweis ist kompliziert.

  • Neben den Geimpften wächst in Deutschland auch täglich die Zahl der Genesenen
  • Sie sollen mit einer Impfung ebenfalls in den Genuss vorzeitiger Lockerungen kommen
  • Doch der Nachweis für die Genesung ist kompliziert, die digitale Form soll erst Ende Juni bereit stehen
  • Worauf Genesene nun achten müssen, lesen Sie in unserem Überblick

Es sind bereits über 3,3 Millionen Deutsche – und es werden jeden Tag mehr: Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, gilt in der Infektionsstatistik als Genesener oder Genesene. Doch nicht jeder medizinisch Genesene ist gleichzeitig auch ein Genesener im Sinne der Corona-Regeln. Und: Die Erleichterungen, die in Deutschland für Genesene gelten, gelten nicht immer international. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie sind die Regeln in Deutschland?

Genesene haben dieselben Rechte wie vollständig Geimpfte, wenn sie ihre überstandene Infektion mittels eines positiven PCR-Tests nachweisen können. Dieser Genesenen-Nachweis muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf nicht älter sechs Monate sein. Genesene, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, können sich einmal impfen lassen und gelten dann weiterhin als Genesene.

„Derzeit ist bis zu sechs Monate nach der durchgemachten Erkrankung von einer ausreichenden Immunität auszugehen“, heißt es dazu auf Nachfrage im Gesundheitsministerium. Nach Ablauf der sechs Monate empfehle die Ständige Impfkommission (Stiko) eine einmalige Impfung mit einem der zugelassenen Impfstoffe. „Wer die Infektion also vor mehr als sechs Monaten durchgemacht hat und danach einmal geimpft wurde, für den gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte.“

Wie kann ich meine überstandene Covid-19-Erkrankung nachweisen?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist selbst ein geimpfter Genesener. Der CDU-Politiker war im Herbst an Covid-19 erkrankt. Die Infektion ist damit inzwischen mehr als sechs Monate her. Da sich Spahn Mitte Mai jedoch mit Astrazenca impfen ließ, gilt der CDU-Politiker nun weiterhin als Genesener. Um sich auszuweisen, sagt Spahn, nehme er jetzt immer den gelben Impfpass mit dem Nachweis der Erstimpfung und seinen positiven PCR-Test vom Herbst 2020, der seine damalige Erkrankung dokumentiert.

Das Problem: Im gelben Impfheft steht bei Genesenen wie Spahn vorläufig nur eine Impfung. Auf den ersten Blick ist dort also nicht erkennbar, dass der Passinhaber dennoch genauso zu behandeln ist wie ein doppelt Geimpfter. Das kann im Alltag, unter Zeitdruck oder bei schlecht informiertem Sicherheitspersonal zu Missverständnissen, Täuschungsverdacht und Ärger führen.

Wie sind die Regeln international?

Bei internationalen Reisen fehlen bislang einheitliche Regeln. In der EU immerhin sollen Genesene demnächst zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Erkrankung den gleichen Status haben wie vollständig Geimpfte. Für Reisen außerhalb der EU und für alle, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, heißt das: Sie müssen sich vorerst weiter von Fall zu Fall informieren – und sich im Zweifelsfall wie alle noch unzureichend Geimpften frei testen.

Was ändert sich durch den digitalen Impfnachweis?

Geplant ist, dass in Zukunft auch im digitalen Impfpass gespeichert werden kann, dass man bereits infiziert war. Ein Genesenenzertifikat soll dann auch hier mittels QR-Code und PCR-Testergebnis hinterlegt werden können. Allerdings werden die Details dazu derzeit noch abgestimmt, wie das Bundesgesundheitsministerium unserer Redaktion auf Anfrage mitteilte. In der CovPass-App und der Corona-Warn-App soll sich der Nachweis wohl gegen Ende Juni eintragen lassen.