Berlin. Ist Reisen bald nur mit einer Corona-Impfung möglich? Die EU bereitet einheitliche Impfpässe vor – und erste Staaten fordern Nachweise.

  • Immer mehr Staaten führen weltweit digitale Impfpässe ein
  • Die Dokumente sollen den Impfstatus der Bürgerinnen und Bürger ausweisen
  • Dänemark und Schweden haben bereits konkrete Versionen ihrer Impfpässe vorgestellt
  • Wichtig werden solche Corona-Impfpässe zukünftig bei Reisen ins Ausland, bei Geschäfts- oder Urlaubsreisen
  • Die EU hat sich bereits auf Eckpunkte für Impfpässe geeinigt
  • Auch in Deutschland gibt es bereits Impfpässe – sogar in digitaler Form

Altötting hat ihn schon, den digitalen Impfpass. Vergangenen Freitag bekam ein 71-Jähriger aus dem bayerischen Landkreis seine zweite Dosis Covid-19-Impfstoff – und mit ihr auch gleichzeitig einen digitalen Nachweis darüber, nun gegen Infektionen mit dem Coronavirus geimpft zu sein.

Die Oberbayern nahmen mit ihrem Alleingang – bisher hat kein anderer Landkreis einen solchen Impfpass eingeführt – eine Entwicklung vorweg, die auf den Rest Deutschlands und die gesamte EU zukommt. Immer mehr Staaten kündigen an, Einreisen nur bei Vorlage eines Impfnachweises zu ermöglichen.

Corona-Impfpass in Island bereits erforderlich

Island etwa hat konkrete Anforderungen formuliert. Neben Staatsangehörigkeit, vollständigem Namen und Geburtsdatum muss das Dokument ausweisen können, wann beide Covid-19-Impfungen vorgenommen wurden und welcher Impfstoff benutz worden ist. Akzeptiert werden derzeit Impfungen mit in der EU zugelassenen Vakzinen, also die Wirkstoffe von Astra Zeneca, Biontech/Pfizer und Moderna.

Das Isländische Gesundheitsministerium nennt auch Konsequenzen, sollten Einreisende ein ungültiges oder kein Dokument vorlegen: „Passagiere müssen zwei Tests machen und dazwischen in Quarantäne.“ Keine angenehmen Aussichten für ungeimpfte Islandreisende – oder solche, die über keinen Nachweis verfügen.

Digitaler Impfpass: EU legt Eckpunkte fest

In verschiedenen Mitgliedsländern der EU stehen solche Impfausweise kurz vor der Einführung. Der Staatenbund hatte sich Ende Januar auf Eckpunkte verständigt, die das Dokument umfassen soll. Ziel ist die Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung. Einen Termin für die Vergabe der Dokumente nannte die EU-Kommission aber nicht.

Impfnachweise sollen demnach sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form möglich sein. Neben Basisinformationen zu Personalien, dem verwendeten Impfstoff und der ausstellenden Behörden soll es eine Art elektronisches Siegel geben, etwa einen QR-Code oder eine Registrierung.

Ziel sei, den Impfstatus einer Person rasch und eindeutig festzustellen, heißt es in den Richtlinien. Später könnten damit auch weitere Informationen verlinkt werden.

Dänemark und Schweden stellen Impfpass aus

Als erste Länder in der EU werden Dänemark und Schweden ein solches Dokument ausstellen. Deutschlands schnell-impfender Nachbar aus dem Norden verkündete am Mittwoch, der Ausweis werde es Däninnen und Dänen ermöglichen, einen Nachweis über erhaltene Impfungen zu erbringen. Das Dokument soll zunächst in Papierform erhältlich sein. In drei bis vier Monaten folgt dann ein digitaler Nachweis.

Die Schweden wollen unterdessen im Sommer soweit sein. Ziel sei es, dass die digitale Infrastruktur für die Nachweise bis zum 1. Juni steht. "Mit einer digitalen Impfbescheinigung wird es schnell und einfach, durchgeführte Impfungen vorzuweisen", sagte Digitalisierungsminister Anders Ygeman am Donnerstag.

Die schwedische Gesundheitsbehörde wird in dem Zuge auch damit beauftragt, sich an der Arbeit der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Aufbau digitaler Corona-Impfnachweise zu beteiligen. Auf EU-Ebene wollen sich die Skandinavier ebenfalls für einen koordinierten Ansatz beim Impfnachweis einsetzen.

Impfpass gibt es auch in Deutschland

In Deutschland ist noch nicht bekannt, ob ein digitaler Impfausweis noch in diesem Jahr kommt. Generell besitzt aber jeder und jede Deutsche bereits einen Impfpass in Papierform. Das bekannte gelbe Dokument etwa erbringt den Nachweis über Schutzimpfungen, auch über solche gegen das Coronavirus. Impfende Ärzte sind laut Infektionsschutzgesetz sogar dazu verpflichtet, jede Impfung unverzüglich in den Ausweis einzutragen.

Das gilt auch für den weißen Impfpass aus dem ehemaligen Westdeutschland beziehungsweise das rote Dokument, das Bürgerinnen und Bürger des DDR ausgestellt bekommen haben.

Auch besteht bereits für jeden Reisenden die Pflicht, einen Impfpass bei der Einreise vorlegen zu können. In manchen Ländern sind zum Beispiel Impfungen gegen Gelbfiebererkrankungen vorgeschrieben.

Anfragen zur Einführung digitaler Impfpässe an das Bundesinnenministerium, die Staatsministerin für Digitalisierung und das Bundesgesundheitsministerium blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Keine staatliche Sonderbehandlung für Geimpfte

Der Deutsche Ethikrat äußerte sich am Donnerstag generell zur Frage, ob bereits Geimpften ihre Grundrechte wiederhergestellt werden sollten. Zu diesen zählt auch das Recht auf Reisefreiheit. Das Gremium sprach sich zwar dagegen aus, Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte früher aufzuheben.

Ethikrat sieht Erleichterungen für Corona-Geimpfte kritisch

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    Der Ethikrat betonte aber auch, dass etwa private Anbieter von Veranstaltungen oder Flugreisen grundsätzlich einen Nachweis über Impfungen verlangen könnten und verwies dabei auf die Vertragsfreiheit. "Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür", sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx. Schließlich wäre es etwa denkbar dann Tests als Alternative anzubieten.