Karlsruhe. Im Sommer 2000 verübt jemand einen Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf. Wer die Verantwortung trägt, ist bis heute unklar. Lange hatten die Ermittler einen Rechtsextremisten im Verdacht. Aber der ist nun rechtskräftig freigesprochen.

Mehr als 20 Jahre nach einem Rohrbomben-Anschlag auf eine Gruppe Sprachschüler in Düsseldorf ist fraglich, ob der Verantwortliche jemals gefunden und zur Rechenschaft gezogen wird.

Ein lange als Attentäter verdächtigter Mann aus der rechten Szene ist seit Donnerstag rechtskräftig freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts, das 2018 in einem späten Prozess auf Freispruch entschieden hatte, weil gegen den heute 54-Jährigen am Ende eindeutige Beweise fehlten. (Az. 3 StR 124/20)

Der Anschlag hatte sich am 27. Juli 2000 am S-Bahnhof Wehrhahn ereignet. Zehn der Sprachschüler aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan wurden teils lebensgefährlich verletzt, eine schwangere Frau verlor ihr Kind. Einige der Opfer sind jüdisch.

Der Rechtsextremist, der nur 500 Meter vom Tatort entfernt wohnte, war damals schnell in Verdacht geraten - auch weil er direkt gegenüber der Sprachschule einen Militaria-Laden hatte. Aber 2002 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftling behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf.

In dem Prozess am Düsseldorfer Landgericht gab es allerdings keine eindeutigen Spuren oder Beweise, und Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelten sich in Widersprüche. Das war den Richtern zu wenig, sie entschieden auf Freispruch.

Dieser Freispruch sei auf rund 100 Seiten rechtsfehlerfrei begründet, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer bei der Urteilsverkündung. Die Beweiswürdigung sei grundsätzlich Sache des Tatrichters und vom Revisionsgericht im Ergebnis hinzunehmen - selbst in Fällen, in denen ein anderer Schluss nähergelegen hätte. Damit steht dem Angeklagten nun auch eine Entschädigung zu.

Revision eingelegt hatte die Staatsanwaltschaft. Dass dies nicht allzu aussichtsreich sein dürfte, hatte sich bereits in der Karlsruher Verhandlung Ende November abgezeichnet. Damals hatte nicht nur die Verteidigung dafür plädiert, den Freispruch zu bestätigen, sondern auch die Bundesanwaltschaft. Sie tritt am BGH anstelle der Staatsanwaltschaft auf und muss sich der Revision nicht anschließen.

Schäfer sagte, unabhängig vom Ausgang sei in der Verhandlung noch einmal deutlich geworden, wie groß das Leid der Opfer sei. Ihr Leben sei von einer Sekunde auf die andere nicht mehr dasselbe gewesen.

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