Berlin. Die Bundesregierung hat beschlossen, Gaffer-Fotos und Upskirting härter zu ahnden. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Immer wieder kommt es zu Behinderungen von Rettungseinsätzen durch Gaffer. Nicht selten zücken Schaulustige ihre Handys, um Tote am Unfallort oder nach Gewaltverbrechen zu fotografieren. Nun drohen solchen Gaffern deutlich härtere Strafen.

Wer Opfer fotografiert, soll künftig mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Am Mittwoch hat die Bundesregierung beschlossen, dass das „Herstellen und Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt“ den Straftatbestand erfüllen soll. Der Bundestag muss der Änderung noch zustimmen.

Fotos durch Gaffer: Bislang nur lebende Menschen geschützt

Bislang schützt das Strafrecht nur lebende Menschen vor entwürdigenden Bildern. Bei Toten – etwa Opfern von Verkehrsunfällen oder Gewalttaten – werden solche Aufnahmen nur als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gewertet. Zugleich tauchen solche Bilder immer häufiger auf, weil Handykameras allgegenwärtig sind und die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für eine Verbreitung senkt.

Angehörige können lediglich die Löschung auf Internetseiten verlangen. „Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn hätten als Fotos zu schießen, fehle ihr jedes Verständnis.

Dass sie für die Veröffentlichung auch noch mit Likes und Kommentaren belohnt würden, sei „einfach nur gruselig“, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Außerdem behinderten die Gaffer häufig die Rettungskräfte. So teuer kann Stören bei Rettungseinsätzen werden.

wieder gaffer bei rettungseinsatz – stören kann teuer werdenDie Liste der Gaffer-Vorfälle ist lang – eine Auswahl:

Upskirting: Bundeskabinett beschließt härtere Strafen

Auch das sogenannte Upskirting, das heimliche Fotografieren und Filmen unter Rock oder Kleid sowie in die Bluse, soll härter bestraft werden. Dies hat das Bundeskabinett ebenfalls am Mittwoch beschlossen.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre“, erklärte Justizministerin Lambrecht. Häufig würden diese Fotos in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben.

Zahllose Betroffene hätten sich an sie gewandt, hatte die Ministerin berichtet. Zuvor hatten zwei junge Frauen eine Online-Petition gestartet, um Upskirting unter Strafe zu stellen. Mehr als 100.000 Unterzeichner schlossen sich an.

Fotografieren unter den Rock gilt bisher meist als Ordnungswidrigkeit

Die Initiatorinnen Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg berichteten, die Intimfotos landeten häufig auf Pornoseiten und anderen Online-Plattformen. Auf vielen der Bilder seien die Frauen identifizierbar. Aber auch Männer in Kilts, den typischen schottischen Röcken, seien unter den Opfern – und Frauen unter den Tätern.

Bisher gilt das Fotografieren unter den Rock meist als Ordnungswidrigkeit. Es wird nur dann als Straftat geahndet, wenn der Täter das Opfer berührt oder zusätzlich beleidigt und erniedrigt.

Das aber biete keinen effektiven Schutz und mache Tätern nicht klar, dass ihr demütigendes und herabwürdigendes Verhalten absolut inakzeptabel sei, hatte Lambrecht bereits deutlich gemacht, als sie das Gesetz im September auf den Weg brachte. Im August war etwa ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Mann Frauen hunderte Male unter den Rock gefilmt haben soll. (dpa/mbr/cho)