Berlin. Ab 2025 soll es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben. Die Regierung beschließt nun erste Maßnahmen.

Ab 2025 sollen Eltern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder haben. Dafür will die Bundesregierung an diesem Mittwoch die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschließen.

Länder und Kommunen sollen das Geld in den nächsten fünf Jahren in Räume und Gebäude für Ganztagsangebote an Grundschulen investieren, damit ab 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht nur ein theoretisches Konstrukt bleibt.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen solchen Rechtsanspruch bis 2025 einzuführen. Die Gesetzesänderungen, die den eigentlichen Rechtsanspruch begründen sollen, werden später verabschiedet.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bedarf bei drei Vierteln aller Kinder?

Ohne Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder „verschenken wir ihr Potenzial“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
Ohne Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder „verschenken wir ihr Potenzial“, sagt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). © dpa | Michael Kappeler

Der neue Rechtsanspruch dient nach Angaben von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) nicht nur den Eltern, die im Idealfall Beruf und Familie besser in Einklang bringen können. Es gehe auch um Chancengerechtigkeit bei den Kindern. „Denn bei Kindern, die nach Schulschluss unbeaufsichtigt vor dem Fernseher sitzen oder am Handy zocken, verschenken wir ihr Potenzial“, sagte Giffey der „Welt“.

Die Ministerin geht davon aus, dass für drei Viertel aller Grundschulkinder ein Bedarf für einen Ganztagsplatz besteht. Damit müssten bis zu einer Million zusätzliche Plätze an den Schulen geschaffen werden – vor allem im Westen. „Während traditionell im Osten über 90 Prozent der Kinder die Möglichkeit für einen Ganztagsschulplatz haben, sind es im Westen teilweise gerade mal 30 Prozent“, sagte Giffey.

Gewerkschaftsbund fordert mehr Lehrer und Erzieher

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobte das Vorhaben als einen gesellschafts- und bildungspolitischen Meilenstein, warnte aber zugleich, dass der Rechtsanspruch ab 2025 am Personalmangel zu scheitern drohe.

Kinder und Eltern hätten einen Anspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz, sagte die stellvertretende DGB-Chefin Elke Hannack. „Deshalb ist es wichtig, dass dieser Rechtsanspruch von gut ausgebildeten Fachkräften gewährleistet wird.“ Die Bundesländer müssten „sofort ihre Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte massiv ausweiten“.

Jugendinstitut: Investitionen sind viel zu gering

Das Deutsche Jugendinstituts (DJI) kritisierte zudem die geplanten Investitionen von zwei Milliarden Euro bis zum Start des Rechtsanspruchs als zu niedrig. Um den erwarteten Bedarf an Plätzen ab 2025 tatsächlich decken zu können, rechnet das Institut mit Investitionskosten von gut fünf Milliarden Euro.

Begründet werden diese Mehrkosten mit neuen Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamtes. Die Berechnungen gehen von einer deutlich höheren Kinderzahl in den kommenden Jahren aus, als bisher angenommen. Die laufenden Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung ab 2025 beziffert das DJI auf rund 3,2 Milliarden Euro im Jahr. (dpa/max)