München. “Hängt die Grünen“: In Sachsen wird noch um die Wahlplakate der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg gestritten - in München hat ein Gericht eine klare Entscheidung getroffen.

Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten.

Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit, wenn nicht Widerspruch eingelegt werde. Die Plakate sorgen seit zwei Wochen für Empörung - und juristische Auseinandersetzungen.

Die Formulierung jemanden "zu hängen" werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss des Münchner Gerichts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsteller - also der Grünen - verletzt. Die Äußerung werde somit der Leser als Aufruf dahin verstehen, die Grünen - Parteimitglieder - wenn nicht gleich tatsächlich zu hängen, so doch ihnen jedenfalls Schaden, auch am Leib und Körper, zuzufügen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ließ unterdessen vier Wahlplakate mit der Aufschrift beschlagnahmen. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte. In Sachsen ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften. Auch die Staatsanwaltschaft in München hat Ermittlungen eingeleitet.

In Bayern wurden nach Angaben des Innenministeriums seit einer entsprechenden Anweisung des Landespolizeipräsidenten vom 9. September neun entsprechende Plakate von der Polizei entfernt. Bereits im Vorfeld der Anweisung seien unter anderem in der Oberpfalz und im Raum München entsprechende Plakate sichergestellt worden. Allein im Bereich des Polizeipräsidiums seien es zwölf Plakate gewesen.

Die Stadt Zwickau, wo das Motiv zuerst aufgetaucht war, hatte die Plakate abnehmen lassen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte aber entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, wenngleich nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit Kritik. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.

Die Grünen begrüßten nun die Entscheidung des Landgerichts München I. "Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie", kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. "Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren." Der Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag für Strategien gegen Rechtsextremismus, Cemal Bozoglu, sagte, die Plakate seien nichts anderes als Aufrufe zum Mord und zur Körperverletzung. "Es wird Zeit diese sogenannte Partei zu verbieten."

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