Berlin. Bei vielen Hartz-IV-Empfängern ist das Geld knapp. Werden Rechnungen nicht gezahlt, kann das zu einer Stromsperre führen. Was tun?

Aktuell steigen die Strompreise immer weiter an. Wer auf Hartz IV angewiesen ist oder nur ein niedriges Einkommen zur Verfügung hat, hat dadurch immer häufiger Probleme die Rechnungen der Stadtwerke oder von anderen Stromanbietern zu bezahlen. Das kann zu einer Stromsperre führen – und dann ist schnelles Handeln gefragt.

Jährlich wird in Deutschland mehr als 300.000 Menschen der Strom abgestellt. Ein Großteil davon sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld. Das liegt auch daran, dass die Energielieferung bereits bei relativ geringen Zahlungsrückständen unterbrochen werden darf – aktuell ab dem Doppelten des monatlichen Abschlags oder einem Sechstel der voraussichtlichen Jahresrechnung.

Stromsperre: Wie viel Zeit bleibt zum Abwenden?

Wurde eine Stromsperre bereits angedroht oder sogar schon vollzogen, sollte man zügig die Situation bereinigen oder mit dem Anbieter eine Lösung aushandeln. Zwar sind im Dezember 2021 neue Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in Kraft getreten – trotzdem kann der Strom immer noch ziemlich schnell abgedreht werden.

Der Energielieferant muss die Stromsperre in Textform – per E-Mail, SMS oder Brief – ankündigen und gleichzeitig den Verbraucher über Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung informieren. Dies muss spätestens acht Werktage vor der Sperre passieren. Vorher wurden drei Tage als ausreichend angesehen.

Stromlieferung unterbrochen: Hier gibt es Hilfe

Wer die Sperre vermeiden möchte, hat verschiedene Möglichkeiten: Zum einen kann man sich an Schuldner- oder Verbraucherberatungen wenden oder regionale Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung kontaktieren. Auch kirchliche Träger bieten häufig Beratung und Unterstützung an.

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Oft kann aber auch mit dem Energielieferanten eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dann müssen die Stromschulden in einem zumutbaren Rahmen Monat für Monat zurückgezahlt werden. Wird diese einvernehmliche Lösung vor der Stromsperre angenommen, darf der Versorger die Energielieferung nicht mehr unterbrechen.

Hartz-IV-Empfänger können Darlehen beim Jobcenter beantragen

Lehnt der Stromlieferant die Ratenzahlungsvereinbarung ab, gibt es für Hartz-IV-Empfänger eine weitere Möglichkeit, die Stromsperre durch Zahlung abzuwenden: Sie können beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, gewährt das Jobcenter ein Darlehen. Dieses muss ab dem Folgemonat abbezahlt werden und kann daher auch mit den monatlichen Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden.

Auch als Arbeitnehmer mit geringem Einkommen kann man sich mit diesem Ersuchen an das Sozialamt wenden, wenn man den Forderungen aus eigenen Mitteln nicht nachkommen kann und andere Lösungsmöglichkeiten erschöpft sind.

Für das Darlehen muss aber meist bewiesen werden, dass die Stromschulden nicht durch offensichtliche Energieverschwendung zustande gekommen sind. Es muss sich um eine Notsituation handeln und die Stromsperre angedroht sein.

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Härtefälle: Wann darf der Strom nicht abgeschaltet werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Unterbrechung der Energielieferung aber rechtswidrig. Beispielweise wenn die Folgen einer Stromabschaltung nicht im Verhältnis zu der noch offenen Forderung stehen, sich der Zahlungsrückstand also kurzfristig begleichen ließe.

Der Strom darf auch dann nicht abgeschaltet werden, wenn bettlägerige, ältere Menschen oder Kleinkinder davon betroffen sind. Könnte die Gesundheit der Betroffenen durch das Einstellen der Energiezufuhr negativ beeinträchtigt werden – insbesondere, wenn medizinische Geräte mit Strom versorgt werden müssen, darf die Stromsperre auch nicht durchgesetzt sein. Gemäß der Grundversorgungsverordnung für Stromkunden muss auch sichergestellt sein, dass die Existenzgrundlage nicht bedroht wird, da durch die Sperre beispielsweise Computer und Telefon im Homeoffice nicht mehr genutzt werden können. (fmg)

Der Artikel "Hartz IV: Das können Sie bei einer Stromsperre tun" erschien zuerst bei morgenpost.de.