Berlin. Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld Hartz IV abgelöst. Eine Studie zeigt, welche Folgen die Inflation für Hartz-IV-Beziehende hat.

Der „Süddeutschen Zeitung“ liegt eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vor, die behauptet, dass Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger (die Sozialleistung heißt seit dem 1. Januar Bürgergeld und wurde kräftig umgebaut) unter das Existenzminimum gerutscht seien, weil sie zu sehr an Kaufkraft verloren hätten.

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Erst am Dienstag gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Inflation für das Jahr 2022 um 7,9 Prozent gestiegen sei. Das ist der höchste Wert seit 1951. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erhöhten sich nicht nur die Energie-, sondern auch die Lebensmittelpreise. Jochen Brühl, der Vorsitzende des Tafel Deutschland e.V., warnte schon Mitte des Jahres („Armut macht keine Sommerpause“) und sah das Angebot der Tafeln an ihren Grenzen angelangt.

Erheblicher Verlust bei Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger

Die „SZ“ zeigt die Zahlen aus den Berechnungen des DGB: Eine arbeitslose Alleinerziehende mit einem zehnjährigen Kind hatte demnach am Ende des Jahres gerechnet etwa 750 Euro weniger Geld zur Verfügung, ein Alleinstehender 470 Euro, ein Paar mit zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren etwa 1600 Euro. Das große Problem: Grundsicherungsempfänger verfügen in der Regel nicht über angespartes Vermögen, um Teuerungen einfach auszugleichen.

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DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte: „You'll never walk alone – das galt für die Grundsicherungsempfänger im vergangenen Jahr finanziell ganz sicher nicht.“ Die Aussage ist eine Anspielung auf Bundeskanzler Olaf Scholz, der im Sommer 2022 die Fußball-Hymne zitiert hatte. Der Hintergedanke war, die Bürgerinnen und Bürger bei den steigenden Energiepreisen nicht alleine zu lassen. In der Tat sorgte die Bundesregierung mit Entlastungspaketen in Höhe von rund 200 Milliarden Euro dafür, dass den Bürgerinnen und Bürgern geholfen wurde. Die Energiepreispauschale von 300 Euro ging allerdings nur an Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner.

DGB kritisiert Bürgergeld-Reform

Der Regelsatz fürs Bürgergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 für Alleinstehende 502 Euro (Hartz IV: 449 Euro). Das ist eine Erhöhung von 11,8 Prozent, gleicht die Inflation auf dem Papier also erst mal aus. Dennoch gibt es laut „SZ“ von Seiten des DGB Kritik an der Reform. Der Vorwurf: Der Mechanismus für die Anpassung der Regelsätze (immer zum 1. Januar) sei nicht wirksam. Dieser betrachtet das Lohn- und Inflationsnveau bis zum zweiten Quartal des Vorjahres. Der DGB möchte bei der Anpassung die Inflation des letzten verfügbaren Monats berücksichtigt wissen. Außerdem solle die Kopplung ans Lohnniveau wegfallen. Zu guter Letzt: Die Anpassung solle mehr als einmal im Jahr möglich sein.