Hamburg. Weil die Bank ihr Konto pfändete, verlor eine Mutter den Zugriff auf das Kindergeld. Nun zieht die Hartz-IV-Empfängerin vor Gericht.

  • Eine Hartz-IV-Empfängerin hatte wegen einer Pfändung plötzlich keinen Zugriff mehr auf ihr Konto
  • Dadurch konnte sich auch nicht mehr auf das Kindergeld ihres Sohnes zugreifen
  • Hat die Bank die Sozialleistungen mit dem Konto-Freibetrag verrechnet?
  • Das Vorgehen hält die 54-Jährige für rechtswidrig – und zieht vor Gericht

Plötzlich war das Geld weg. Gepfändet und einem Gläubiger gutgeschrieben. Das Geld, das Hartz-IV-Empfängerin Angela K. aus Hamburg sicher auf ihrem sogenannten Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) glaubte. Eigentlich darf das Geld auf P-Konten bis zur Höhe des Freibetrags – als Unterhaltsverpflichtete hat sie einen Freibetrag über 1841 Euro – nicht gepfändet werden. Doch das war noch nicht alles: Die Commerzbank kündigte ihr Konto. Fristlos und ohne Angabe von Gründen.

Dadurch habe sie unter anderem auf das Kindergeld nicht zugreifen können – für sie als Hartz-IV-Empfängerin und Mutter eines 14 Jahre alten Sohnes eine Katastrophe. „Das ist ein Gebaren, das ich nicht hinnehmen kann und werde“, sagt die 54-Jährige. Bei den 627,15 Euro, die die Bank an ihren Gläubiger – es ging um eine strittige Arztrechnung – ausgekehrt hatte, handelte es sich um Sozialleistungen, die sie vom Jobcenter bezogen hatte, sagt Angela K. Auf das Geld sei sie dringend angewiesen, so habe sie etwa ihre Autoversicherung nicht zahlen können.

Hartz IV: Schutz von Kontobeträgen bei Monatswechsel in Gefahr

Tatsächlich gibt es im Zusammenhang mit P-Konten nicht selten Streit. Viele Banken befristen die Laufzeit dieser Konten, zumindest teilweise. Hinzu kommt, dass angespartes Geld im Folgemonat verbraucht werden muss. Der Schutz von Beträgen auch unterhalb des Freibetrags sei in Gefahr, wenn diese über mehr als einen Monatswechsel auf dem gepfändeten Konto verbleiben, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Möglicherweise war dies der Grund für das Vorgehen der Commerzbank. Nachdem das Hamburger Abendblatt die Bank um eine Stellungnahme gebeten hatte, zog diese die Kontokündigung zurück und entschuldigte sich bei der Hartz-IV-Empfängerin. Ursache für die fristlose Kündigung sei ein „interner Bearbeitungsfehler“ gewesen.

Kontokündigung: Commerzbank entschuldigte sich bei Hartz-IV-Empfängerin

An der Rechtmäßigkeit der Auskehrung an den Gläubiger hielt sie aber fest. Wie es in dem Schreiben an Angela K. heißt, habe die Summe aller Geldeingänge auf ihrem Konto mit 2537 Euro im Dezember die Höhe des Freibetrags überstiegen. Daher sei der Betrag über 627 Euro an den Gläubiger ausgekehrt worden.

Die 54-Jährige widerspricht: Das Geld vom Jobcenter für den Januar sei ausnahmsweise schon Ende Dezember überwiesen worden, die Bank habe ihre Sozialleistungen mit dem Freibetrag verrechnet. Sie habe jetzt ein neues Konto bei einer anderen Bank, sagt Angela K. Die Zahlung an den Gläubiger werde sie definitiv nicht hinnehmen: „Ich reiche Klage ein!“

Dieser Artikel ist zuerst auf www.abendblatt.de erschienen.

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