- Der Bundestag hat den von der Bundesregierung geplanten Hilfen für Hartz-IV-Empfänger zugestimmt
- Den Grünen geht das Vorhaben von Union und SPD nicht weit genug - sie fordern einen dauerhaften Zuschuss
- Wir erklären, wann und wie das Geld ausgezahlt werden soll
Geringverdiener und Arbeitslose trifft die Pandemie besonders hart. Immer mehr Parteien fordern deshalb einen Zuschuss für die Corona-Zeit. Denn durch die Lockdown-Maßnahmen fallen viele Hilfsangebote weg – Büchereien, Jugendclubs und Sozialkaufhäuser sind geschlossen, das kostenlose Mittagessen in der Schule gibt es beim Homeschooling nicht. Gleichzeitig steigen die Strom- und Heizkosten zuhause an und auch die Mittel zum Schutz vor einer Infektion müssen bezahlt werden.
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Die Bundesregierung hat deshalb Hilfen zur Unterstützung ärmerer Menschen in der Krise beschlossen. Am Freitag stimmte auch der Bundestag den Plänen zu. Verbände hatten zuvor zu einer Protestaktion aufgerufen. Sie kritisieren die geplanten Leistungen als nicht ausreichend.
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Corona-Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger und Kinderbonus beschlossen
Die Koalition aus Union und SPD hatte sich Anfang Februar auf einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen verständigt.
- Familien mit Kindern sollen zudem einen weiteren Kinderbonus von 150 Euro erhalten
- Er soll auch Hartz-IV-Haushalten zugute kommen und nicht mit der Grundsicherung verrechnet werden
- Bereits im vergangenen Jahr waren 300 Euro Kinderbonus gezahlt worden
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Wann soll der Hartz-IV-Zuschuss ausgezahlt werden?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte eine rasche Umsetzung der Corona-Hilfen für Beziehende der Grundsicherung angekündigt. Der Corona-Zuschuss soll im Mai ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll automatisch erfolgen, wie das Arbeitsministerium mitteilt. Das Bundeskabinett hatte die gesetzliche Vorlage im Rahmen des dritten Sozialschutzpakets gebilligt. Nun hat auch der Bundestag zugestimmt.
Corona-Krise: Grüne forderten monatlich 100 Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger
Bereits im Vorfeld der Bundestagsberatungen waren Nachbesserungen gefordert worden: Die Grünen plädierten für einen monatlichen Aufschlag auf die Grundsicherung für die gesamte Dauer der Pandemie anstatt der geplanten Einmalzahlung. Das geht aus einem Änderungsantrag der Grünen-Fraktion hervor, der dieser Redaktion vorliegt.
Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte die Große Koalition auf, Sozialhilfeempfänger in der Pandemie deutlich besserzustellen. „SPD und Union müssen für einen Hartz-IV-Krisenaufschlag sorgen. Hier braucht es verlässliche und ausreichende Hilfe, keine Trostpflaster oder halbgaren Kompromisse“, sagte die Grünen-Politikerin unserer Redaktion. „Wir fordern einen monatlichen Krisenaufschlag von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder.“ Der Aufschlag soll zudem rückwirkend vom 25. März 2020 an gezahlt werden, heißt es in dem Antrag.
Die Linkspartei fordert schon seit längerer Zeit einen monatlichen Pandemie-Zuschlag von mindestens 100 Euro auf alle Sozialleistungen.
Umfrage: Corona-Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger reicht nicht
Auch eine Mehrheit der Bevölkerung (54 Prozent) hält die Einmalzahlung für nicht ausreichend. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes ergeben. 68 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Menschen mit geringen Einkommen in der Corona-Krise bisher insgesamt von der Bundesregierung nicht ausreichend unterstützt worden seien – im Gegensatz zu beispielsweise Großkonzernen.
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Corona-Hilfen: Das wurde noch beschlossen
Neben der Einmalzahlung für Hartz-IV-Empfänger und dem Kinderbonus hatten sich CDU, CSU und SPD beim den Koalitionstreffen Anfang Februar auch auf weitere Wirtschaftshilfen für Betriebe geeinigt.
- Durch einen erweiterten Verlustrücktrag sollen sie coronabedingte Verluste in der Steuererklärung umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können.
- Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung, der bereits im vergangenen Jahr eingeführt wurde, soll bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Mit der Regelung entfällt unter anderem eine ausführliche Vermögensprüfung bei der Antragsstellung.
- Um der Gastronomie in der anhaltenden Pandemie unter die Arme zu greifen, bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Gaststätten bis Ende des nächsten Jahres auf 7 Prozent. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni befristet gewesen.
- Für Kulturschaffende beschloss die Koalition ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von einer Milliarde Euro.
SPD forderte einmalige Soforthilfe für Grundsicherungsempfänger
Die SPD hatte den Corona-Zuschuss für Geringverdiener und Langzeitarbeitslose bei dem Koalitionstreffen auf den Weg gebracht. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans forderte im Vorfeld eine einmalige Corona-Soforthilfe in Höhe von 200 Euro für Grundsicherungsempfänger.
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Corona-Zuschlag für Hartz-IV-Empfänger – CDU-Sozialflügel dafür
Zuletzt hatte sich dann auch der Sozialflügel der CDU für einen Corona-Zuschlag von 100 Euro pro Monat für Bezieher von Hartz IV eingesetzt, um die Mehrkosten durch die Verschärfung der Maskenpflicht auszugleichen. Denn vergünstigte Masken für Bedürftige gibt es bisher längst nicht in allen Bundesländern.
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(ape/bml/dpa/afp)
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