Berlin. 2022 ändert sich für Hartz-IV-Empfänger einiges. Denn aus Arbeitslosengeld soll „Bürgergeld“ werden. Wichtige Änderungen im Überblick.

2022 wird es für Empfänger des Arbeitslosengeldes II – besser bekannt als Hartz IV – vor allem eine große Änderung geben. Aus Hartz IV soll nach und nach das Bürgergeld werden – eines der ersten großen Projekte, die die Ampel-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angehen will.

Bis es soweit ist, gibt es aber noch ein paar kleinere Anpassungen – und eine Mini-Erhöhung der Regelsätze im neuen Jahr. Was sich 2022 für Arbeitslose ändert – die wichtigsten Punkte im Überblick.

Hartz IV: Etwas mehr Geld für Empfänger – Auszahlung bereits im Dezember

Empfänger von Hartz IV erhalten ab 2022 eine kleine Erhöhung der Regelsätze. Für Alleinstehende bedeutet das, dass sie künftig 449 Euro im Monat zur Verfügung haben, das sind drei Euro mehr als bisher. Für Kinder zwischen null und 13 Jahren steigt der Regelsatz um zwei Euro, für Kinder von 14 bis einschließlich 16 Jahren um drei Euro.

Daraus ergeben sich folgende Hartz-IV-Sätze:

  • Der Regelsatz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten steigt um drei Euro auf 404 Euro.
  • Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren gibt es künftig 376 Euro, ebenfalls drei Euro mehr als bisher.
  • Um jeweils zwei Euro steigt der Satz für 6- bis 13-Jährige und für 0- bis 5-Jährige (311 und 285 Euro).
  • Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus und Volljährige in Einrichtungen steigt der Satz von 357 auf 360 Euro.

Digitalisierung auf dem Vormarsch: Ab 2022 kann man sich online arbeitslos melden

Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem 1. Januar 2022 auch online arbeitslos melden. Das geht von überall und rund um die Uhr im Kundenportal, wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt.

Allerdings brauchen die Menschen, die sich online arbeitslos melden wollen, laut Angaben der Behörde einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte oder einen Ausweis eines EU- oder EWR-Landes mit Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät für Ausweise. Wer sich nicht online melden möchte oder kann, kann das weiterhin aber auch persönlich vor Ort tun.

Einführung des Bürgergelds: Das ändert sich mit der Reform

Aus Hartz IV soll das Bürgergeld werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte das Bürgergeld als einen „grundlegenden Wechsel in der Sozialpolitik“ an.

Bis das System vollständig überarbeitet ist, wird es wohl noch etwas dauern. Doch einzelne Änderungen, wie beispielsweise Bonuszahlung und eine Überarbeitung der Sanktionen sollen bereits 2022 auf der Agenda stehen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst.

Aus Hartz IV wird Bürgergeld: Die wichtigsten Änderungen

  • Vermögensanrechnung: Die ersten zwei Jahre wird das Bürgergeld ohne Anrechnung des Vermögens gewährt. Auch das Schonvermögen wollen SPD, Grüne und FDP höher ansetzen.
  • Sanktionen: Die sogenannte Mitwirkungspflicht bleibt bestehen, was den grundsätzlichen Erhalt von Sanktionen im Rahmen von Hartz IV bedeutet. Allerdings soll es eine Überarbeitung des Regelkatalogs bis Ende 2022 geben – für ein Jahr sollen die Sanktionen zumindest ausgesetzt werden.
  • Bonuszahlung: Empfänger des Bürgergeldes haben die Möglichkeit, für ihre Teilnahme an einer der Eingliederung dienenden Maßnahme zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.
  • Verdienstmöglichkeiten: Neben der Erhöhung des Mindestlohns soll auch die Zuverdienstgrenze erhöht werden.
  • Schüler- und Studentenjobs: Die Anrechnung von Nebenjobs bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Leistungen einer gesamten Bedarfsgemeinschaft soll im Rahmen des Bürgergelds entfallen. Der Einkommensfreibetrag für Auszubildende soll angehoben werden.
  • Änderung bei den Wohnkosten: Die Wohnkosten sollen in den ersten zwei Jahren grundsätzlich als angemessen anerkannt werden. In Zukunft sollen darüber hinaus die Angemessenheitsgrenzen für Wohnkosten jährlich überprüft werden.

Mehr Details zur Einführung des Bürgergelds, lesen Sie in diesem Bericht zu dem Vorhaben.

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(bml)