Berlin. Um ihren kaputten Kühlschrank zu ersetzen, beantragt eine Hartz-IV-Bezieherin ein Darlehen. Das Jobcenter schickt eine kuriose Antwort.

  • Ein Kühlschrank steht in jeder Wohnung und gehört auch für Hartz-IV-Empfänger zur Grundausstattung
  • Ein Jobcenter soll die Kredit-Bitte eines Empfängers nun abgelehnt haben, die Begründung wird im Netz diskutiert
  • Das Jobcenter reagiert bereits auf die Vorwürfe

Eine kaputte Waschmaschine, Handwerkerrechnungen oder andere unvorhergesehene Ausgaben sind ärgerlich. Hartz-IV-Beziehende bringen sie jedoch in Not. Denn von 449 Euro monatlich lassen sich die Kosten kaum stemmen. Mit dem Jobcenter gibt es in diesen Situationen häufig Konflikte.

Im Fall einer Frau aus dem Ruhrgebiet, der jetzt im Netz für Aufsehen sorgt, war es der Kühlschrank, der den Geist aufgab. Die Hartz-IV-Empfängerin beantragte beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen, um das Gerät zu ersetzen. Doch das Amt soll den Antrag mit einem merkwürdigen Vorschlag abgelehnt haben: Die Frau könne ihr Essen auch auf dem Balkon kühlen.

Hartz IV: Empfängerin soll Essen auf Balkon lagern

Der Verein Sanktionsfrei, der sich für die Belange von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden einsetzt, hatte den Vorgang auf Instagram und Twitter öffentlich gemacht. Wortwörtlich heißt es in dem vermeintlichen Schreiben des Amtes: "Vorübergehend können Sie aufgrund der Witterungsverhältnisse Lebensmittel auch z.B. auf dem Balkon lagern und parallel Ansparungen für die Anschaffung eines Kühlschrankes vornehmen."

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"Der Skandal an sich ist die Formulierung", sagt Vereinsgründerin Helena Steinhaus unserer Redaktion. Ihr Tweet über den Fall würde über 700mal kommentiert. Viele regen sich über das Verhalten des Amtes auf, eine Nutzerin warnt vor Ratten und anderen Tieren, die die Lebensmittel anziehen könnten, andere berichten von ähnlichen Erfahrungen.

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Das zuständige Jobcenter kann den Vorgang auf Anfrage unserer Redaktion nicht bestätigen. Zur Überprüfung brauche die Behörde nähere Angaben zur Antragstellerin, heißt es. Doch die Frau möchte anonym bleiben.

Jobcenter: Kühlschrank gehört zur notwendigen Ausstattung

Das Amt macht jedoch deutlich, dass die Begründung in keinster Weise der gängigen Praxis des Jobcenters entspräche. "Selbstverständlich gehört ein Kühlschrank zur notwendigen Ausstattung einer Wohnung", so eine Sprecherin. Ein Darlehen werde bewilligt, wenn der Bedarf unabweisbar ist. "Das bedeutet, dass er nicht aufschiebbar ist, das heißt zur Vermeidung einer akuten Notsituation unvermeidlich ist."

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Hartz IV – Infos und Fakten zum Arbeitslosengeld II

  • Bedeutung: Hartz IV ist die finanzielle Unterstützung für "arbeitsfähige Arbeitssuchende" in Deutschland.
  • Einführung: Hartz IV wurde 2005 unter der grün-roten Bundesregierung von Gerhard Schröder eingeführt.
  • Empfängerinnen und Empfänger: Rund 3,6 Millionen Menschen haben laut der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 Hartz IV erhalten.
  • Sanktionen: Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden.
  • Träger: Für die Auszahlung von Hartz IV sind die Jobcenter zuständig.
  • Kritik: Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass Hartz IV nicht für einen angemessenen Lebensstandard reiche – viele Empfängerinnen und Empfänger sind von Armut bedroht.

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Dies treffe auf die Anschaffung eines Kühlschranks grundsätzlich zu. Es müsse allerdings nachgewiesen werden, dass die Anschaffung nicht aus eigenen Mitteln, wie Einkommen oder Vermögen getätigt werden kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei Darlehen allerdings um individuelle Einzelfälle und nicht um Pauschalleistungen. Die Sachbearbeiter entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach eigenem Ermessen. (jtb)

Der Artikel "Hartz IV: Amt lehnt Kühlschrank mit kurioser Begründung ab" ist zuerst auf waz.de erschienen.