Berlin. Die Regierung will Empfänger von Hassmails mit einem Gesetz besser schützen. Unklar ist aber, ob das etwa auch für Muslime gelten soll.

Wieder eine dieser E-Mails. „Ohne dich liebster Adolf Hitler wären wir nicht dort wo wie heute wirtschaftlich stehen“, schreibt der unbekannte Hetzer in schlechtem Deutsch. „Ohne die liebster Führer gäbe es kein made in Germany.“

So geht es weiter, eine Seite lang. Die Morde an Millionen Menschen verherrlicht der Absender. Er lobpreist Hitler und die Verbrechen der Deutschen unter dem Nationalsozialismus. Am Ende unterzeichnet der Absender mit „Dein Volk“.

Hetze: Ermittlungen wegen Volksverhetzung können nicht eingeleitet werden

Es ist eine Hassmail, verschickt von einer anonymisierten Adresse, an den Zentralrat der Juden in Deutschland. Die Organisation erstattet Anzeige. Einige Monate später meldet sich die Staatsanwaltschaft Berlin. Die Ermittlungen seien eingestellt worden. Die Polizei habe den Absender nicht identifizieren können, da die Server zu der E-Mail-Adresse in der Schweiz stünden.

Und: Zwar verherrliche der Text den Nationalsozialismus, doch erfülle er nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Denn: Es fehle die Öffentlichkeit, etwa ein Verlesen der Hassbotschaften auf einer Versammlung, oder das Posten in den sozialen Netzwerken, sodass viele die Hetze lesen können.

Antisemitismus-Beauftragter: „Das ist unerträglich – doch oftmals nicht strafbar“

Dies sei kein Einzelfall, bestätigt der Zentralrat der Juden unserer Redaktion. Und so hebt es auch der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hervor. „Viele Organisationen und Verbände in Deutschland erleben eine Flut an Hass und Hetze durch Extremisten“, sagt Klein unserer Redaktion. „Das ist unerträglich – und doch oftmals nicht strafbar.“

Will Absender von Hassmails stärker ins Visier nehmen: Antisemitismus-Beauftragter: Felix Klein
Will Absender von Hassmails stärker ins Visier nehmen: Antisemitismus-Beauftragter: Felix Klein © AFP via Getty Images | Tobias Schwarz

Klein beschreibt eine Lücke im deutschen Gesetz, die Verfasser von Drohmails ungestraft davonkommen lässt, weil weder der Straftatbestand der Beleidigung noch der Straftatbestand der Volksverhetzung greift.

Für Volksverhetzung braucht es eine „Öffentlichkeit“, an die sich der Absender richtet. Eine Beleidigung muss sich sehr konkret gegen einen anderen Menschen richten. Nur was ist mit der Hetze in Drohmails und Hassbriefen gegen Verbände und Organisationen?

Die Bundesregierung hat nach den rechtsterroristischen Attentaten von Halle und Hanau ein Maßnahmenpaket verabschiedet, der fast 90 Vorschläge im Kampf gegen Rechtsextremismus fasst.

Punkt 34 soll die Einführung eines neuen Straftatbestandes regeln: „verhetzende Beleidigung“. Damit will die Bundesregierung die Lücke im Strafgesetzbuch schließen, die Hetzer wie der glühende Hitler-Fan bisher nutzen können.

Debatte zwischen den Koalitionsfraktionen

Der Antisemitismus-Beauftragte Klein hatte sich für die Einführung dieses Straftatbestandes stark gemacht. „Diese Strafbarkeitslücke muss geschlossen werden, damit die Demokratie gegen Radikale wehrhaft bleibt“, sagt er. Dies kann etwa dadurch gelingen, dass das Gesetz bestraft, wer unaufgefordert Hassmails an eine andere Person aus einer Gruppe wie etwa der Juden in Deutschland verschickt.

Doch nun gibt es einen Streit unter den Regierungsfraktionen, wer in diesem neuen Gesetz ausdrücklich genannt werden soll als Opfer von Hetze – und wer nicht. Die SPD will den Paragrafen möglichst weit fassen. Die Union möglichst eng. Die Folge: einzelne, auch große Gruppen, wie muslimische Verbände könnten von dem neuen Gesetz nicht geschützt werden.

Im Gespräch mit unserer Redaktion hebt der Rechtsexperte und Vize-Chef der Unionsfraktion, Thorsten Frei, hervor, dass „wir der zunehmenden Hetze im Internet und dem Hass gegen Minderheiten und anderen Gruppen in Deutschland entschlossen entgegentreten“ müssen. „Darüber besteht kein Zweifel“, sagt Frei.

Das Gesetz solle nicht „ausufern“, hebt die Union hervor

Zugleich ergänzt er, „es ist sinnvoll, dafür zu sorgen, dass vor allem antisemitische Äußerungen hier besser einer Strafbarkeit zugeführt werden können“. Denn würden Extremisten per Brief oder E-Mail Hasskommentare etwa an Einrichtungen jüdischen Lebens richten, komme es oftmals nicht zu einer Verurteilung.

Zugleich will die Union nach Angaben von Frei nicht, dass der neue Tatbestand „ausufert“. Die Tathandlung und die Gruppe, auf die sich der Schutz bezieht, müsse „eng gefasst sein, damit sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaften und Gerichte in der Lage sind, das Anzeigenaufkommen zu meistern“.

Es nütze kein neues Gesetz, wenn Polizei und Justiz bei der Bearbeitung der Fälle nicht hinterherkommen. „Aus Unionssicht ist daher eine Begrenzung des Tatbestandes der ‚verhetzenden Beleidigung‘ auf die im Nationalsozialismus verfolgten Gruppen wie Juden, Homosexuelle oder Sinti und Roma richtig“, hebt Frei hervor. Angesichts der deutschen Geschichte sei diese Eingrenzung auch „rechtlich geboten und sinnvoll“.

Mehr zum Thema: 75 Jahre Befreiung KZ Auschwitz: Mordfabrik der Deutschen

Rechtspolitiker Frei weist zudem darauf hin, dass nicht die Gesetzeslücke in den meisten Fällen die Täter schütze – sondern der Umstand, dass die Polizei nur selten ihre wahre Identität herausfinde. Frei hebt hervor: „Durch die bestehenden Gesetze sind andere Gruppen wie Muslime bereits gut geschützt.“

Tatsächlich scheitert die Strafverfolgung gerade bei Hass im Internet oftmals daran, dass die Polizisten die Absender nicht ermitteln können.

Sie posten ihren Hass anonym, die Strafverfolgungsbehörden erhalten von den Plattformen oder E-Mail-Dienstleistern nur selten oder sehr spät Daten wie die IP-Adresse, mit deren Hilfe die Ermittler einem Pseudonym im Netz eine reale Adresse und Person zuordnen können. Bei anonymen Briefen ist die Chance noch viel geringer, da der Absender kaum Spuren hinterlässt.

SPD kritisiert: Muslime müssen von dem Gesetz auch erfasst sein

Die Eingrenzung der Union bedeutet jedoch auch, dass Verbände der Muslime ausdrücklich nicht in dem Gesetz berücksichtigt würden, da sie nicht zu den Verfolgten des NS-Regimes gehörten. Für die SPD ist das nicht hinnehmbar. „Es darf nicht sein, dass einzelne Gruppen trotz des neuen Gesetzes strafrechtlich ungeschützt bleiben“, sagt der Rechtsexperte der SPD im Bundestag, Johannes Fechner, unserer Redaktion.

Lesen Sie hier: Anschlag von Hanau: Gedenken für die Opfer am Jahrestag

„Gerade beim Attentat von Hanau wurden Muslime getötet.“ Muslime seien „immer wieder von Hass und Angriffen in Deutschland betroffen“, so Fechner. Die SPD wolle den Schutzbereich der „verhetzenden Beleidigung“ so weit fassen, dass „alle Bevölkerungsgruppen“ erfasst würden.

Gespräche zwischen Union und SPD über das neue Gesetz dauern an

Nach Informationen unserer Redaktion dauern die Gespräche zwischen Fachleuten der Regierungsfraktionen seit Monaten an. Mehrfach gab es bereits Vorschläge für einen Gesetzentwurf. Doch bisher konnten Union und SPD sich nicht einigen.

Der Antisemitismus-Beauftragte Klein hebt im Gespräch hervor, dass die Attentate von Halle und Hanau gezeigt hätten, „wie im Internet Täter durch verbale Hetze zu antisemitischen oder rassistischen Morden" angestachelt würden. Er sagt: „Hass trifft viele Menschen in Deutschland – nicht nur Personen und Verbände jüdischen Glaubens.“

Lesen Sie hier: Höchststrafe für den Halle-Attentäter - Urteil rechtskräftig

Und die Hetze wird offenbar immer unverhohlener geäußert. So beschreibt es der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland, Daniel Botmann, im Gespräch mit unserer Redaktion: „Es zeigt sich, dass die Täter immer häufiger mit ihrem richtigen Namen und ihrer Adresse an uns schreiben – und nicht mehr anonymisiert.“ Das sei eine neue Qualität der Hetze.

„Die Täter erhalten das Gefühl, dass sie im Recht stehen. Das ist unhaltbar“

Häufig hätte der Zentralrat die Hasszuschriften bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Doch leider seien die Ermittlungen in der Regel eingestellt worden, „da die Hassschriften durch das Raster der bestehenden Strafgesetze fallen“.

Mittlerweile verzichte der Zentralrat auf eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Man wolle den Tätern nicht noch das Gefühl geben, sie würden durch die Einstellung der Ermittlungen Recht bekommen, sagt Botmann. „Das ist unhaltbar.“

Weiterführende Links:

Soziale Netzwerke sollen Drohungen der Polizei melden

Seehofer: „Wir müssen den Kampf gegen Rechtsextremismus verschärfen“

Integrationsministerin fordert härtere Strafen für Hetze im Netz