Berlin. Der Kinderzuschlag, den einkommensschwache Familien zusätzlich zum Kindergeld erhalten, steigt ab 1. Januar 2022. Was Sie wissen müssen.

  • Im nächsten Jahr steigt der Kinderzuschlag an
  • Insgesamt wird der Kindergeld-Bonus auf 209 Euro pro Monat und Kind erhöht
  • Wir zeigen, wer Anspruch auf das Geld hat

Für einkommensschwache Familien gibt es gute Nachrichten: Ab dem kommenden Jahr steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro – auf insgesamt 209 Euro pro Monat und Kind. Der erhöhte Betrag wird bereits am dem 1. Januar 2022 ausgezahlt.

Doch wer ist überhaupt berechtigt, den Kinderzuschlag – umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag genannt – zu erhalten? Den Bonus erhalten Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte, wenn ihr Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und muss gesondert bei der Familienkasse beantragt werden. Lesen Sie auch: Düsseldorfer Tabelle: Diese Änderung beim Unterhalt für Kinder kommt 2022

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den Kinderzuschlag zu erhalten:

  • Sie erhalten Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung
  • Ihr Kind ist unter 25, lebt in Ihrem Haushalt und ist nicht verheiratet/in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro
  • Sie hätten genug Geld für Ihre Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen den Kinderzuschlag erhalten würden (und eventuell Wohngeld)

Wie viel Kinderzuschlag erhalten Familien?

Wie viel Kinderzuschlag man erhält, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Er wird für jedes Kind einzeln berechnet. Der Höchstbetrag liegt bei 205 Euro (ab 1. Januar 2022 bei 209 Euro). Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. In der Regel erhalten Familien den Bonus sechs Monate lang, danach muss er neu beantragt werden. Auch interessant: Ampel: So wollen die Parteien bedürftigen Kindern helfen

Der Zuschlag wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt – das geht auch online. Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen Empfänger des Kinderzuschlags dies der Kasse melden. Zusätzlich sollen Familien, die Hartz IV beziehen bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung bald auch einen Sofortzuschlag zur Regelleistung erhalten. (lhel)

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