Berlin. Maskenpflicht, Isolation, Reisebeschränkungen – das alles gibt es nur noch in Ausnahmefällen. Aber auch in Pflegeheim und Arztpraxis?

Die Pandemie geht zu Ende, einige der letzten Corona-Regeln sind in den letzten Wochen aufgehoben worden. Die Maßnahmen machen sich im Alltag der Menschen kaum noch bemerkbar. Jetzt fallen zum 1. März auch viele Beschränkungen für Krankenhäuser, Pflegeheime oder andere Gesundheitseinrichtungen, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mitteilte.

Maskenpflicht, Isolationsregeln, Einreisebeschränkungen – das alles gibt es nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Wo es jetzt noch welche Corona-Regeln gibt: eine Übersicht.

Maskenpflicht in Zügen, Bussen und Bahnen

Die Maskenpflicht im Fernverkehr ist Deutschland ist seit dem 2. Februar weggefallen. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, ist seit Anfang Februar das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung keine Pflicht mehr.

Das Bundesgesundheitsministerium wirbt dafür, zum Eigenschutz weiter freiwillig eine Maske zu tragen. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, schlug vor, in Zügen künftig gesonderte Bereiche auszuweisen, die für Menschen mit Maskenwunsch reserviert sind. „Im ICE gibt es ja schon vergleichbare Aufteilungen durch Ruhebereiche oder Handy-Bereiche.“

Dann könne jeder eigenverantwortlich entscheiden, ob er Maske trägt, und in den dafür vorgesehenen Bereich gehen. Betreiber von Geschäften, Kultureinrichtungen und anderen Betrieben können zudem von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

Maskenpflicht in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen

Bundesweit gilt immer noch bis zum 7. April die Maskenpflicht für Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Andere Regeln fallen dafür schon zum 1. März weg, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach bekanntgab.

Für Beschäftigte und Bewohner von Krankenhäusern oder Pflegeheimen gilt dann keine Maskenpflicht mehr. Genauso müssen sich Besucher vor dem Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim nicht mehr testen lassen.

Ob ein niedergelassener Arzt in der Praxis eine Maske tragen muss oder nicht – dafür sind dagegen die Länder zuständig. Bayern und Baden-Württemberg haben diese Regel bereits abgeschafft.

Lauterbach begründete den Schritt mit der stabilen Infektionslage. Krankenhäuser könnten die Corona-Kranken gut versorgen. Gleichzeitig gelte es bei dem Besuch medizinischer Einrichtungen, weiter vorsichtig zu sein. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen“, betonte Lauterbach.

Corona-Regeln am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz fallen die letzten gesetzlichen Corona-Regeln: Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung ist zum 2. Februar ausgelaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

Isolationspflicht für Infizierte

Hier sind die Länder am Zug: Viele haben die mehrtägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte längst in eine Empfehlung umgewandelt. Die anderen ziehen nun schrittweise nach – in Bremen, Niedersachsen, NRW, Berlin und Hamburg etwa ist die Pflicht schon beendet. In Mecklenburg-Vorpommern endet sie erst heute.

Einreiseregeln

Seit dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Seit 9. Januar 2023 gilt China als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“. Ausreisende aus China müssen vor Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Nachweispflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene.