Berlin. Innenministerin Sütterlin-Waack (CDU) schlägt neuen Straftatbestand vor: Volksverhetzung durch Amtsträger in geschlossenen Chatgruppen.

Es sollen Hunderte Nachrichten gewesen sein, die sich die Osnabrücker Polizeibeamten schickten. Bilder, die Hitler verherrlichen und die NS-Zeit. Verfassungsfeindliche Symbole sind nach Angaben der Justiz zu sehen, fremdenfeindliche Äußerungen fallen.

Immer wieder machen Polizei-Chatgruppen vor allem beim Messengerdienst WhatsApp Schlagzeilen. Seit einigen Tagen ist bekannt: Die Behörden in Hessen ermitteln gegen 20 Polizisten, darunter auch Spezialeinsatzkräfte. Auch sie sollen volksverhetzende Inhalte verbreitet haben. Die Polizisten dürfen ihren Dienst bis auf weiteres nicht ausüben.

Doch der Fall in Osnabrück zeigt: Oftmals drohen den Polizistinnen und Polizisten zwar dienstrechtliche Verfahren – doch eine Strafverfolgung ist schwierig. Es gibt nach Ansicht von Innenpolitikern eine Lücke in der Strafverfolgung.

Innenministerin von Schleswig-Holstein: Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Sie will rechtsextreme Chatgruppen unter Beamten stärker ins Visier nehmen.
Innenministerin von Schleswig-Holstein: Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Sie will rechtsextreme Chatgruppen unter Beamten stärker ins Visier nehmen. © dpa | Markus Scholz

Innenministerin: Lücken in der Strafverfolgung bei Volksverhetzung

Denn: Nach geltendem Recht muss etwa im Fall der Volksverhetzung der „öffentliche Frieden“ durch die hetzerische Äußerung gestört werden. Diese Öffentlichkeit ist in vielen Fällen laut Gerichtsentscheidung nicht gegeben, da die Chatgruppen als „privat“ bewertet werden und eine „Öffentlichkeit“ demnach fehle.

So hat auch die Osnabrücker Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Polizisten eingestellt. Begründet hatte dies die Staatsanwaltschaft damit, dass ein „öffentliches Verwenden oder ein Verbreiten der Dateien“ nicht vorliege.

Nun macht Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack einen Vorstoß. Die CDU-Politikerin will Polizei-Chats mit rechtsextremen oder rassistischen Inhalten stärker ins Visier nehmen.

Volksverhetzende Inhalte und das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen innerhalb geschlossener Chatgruppen etwa beim Messengerdienst WhatsApp sollen demnach künftig unter Strafe gestellt werden, „wenn die einschlägigen Inhalte von Amtsträgern im Zusammenhang mit der Dienstausübung verwendet werden“, heißt es in der Beschussvorlage für die in dieser Woche stattfindenden Innenministerkonferenz, die unserer Redaktion vorliegt.

Auch NRW will Rassismus in Polizeichats härter angehen

Amtsträger jeglicher Art – nicht nur Polizistinnen und Polizisten – stehen demnach „aus generalpräventiven Gründen“ stärker bei der Strafverfolgung mit Blick etwa auf volksverhetzende Inhalte in der Verantwortung. Dafür will Schleswig-Holsteins Landesregierung auf der IMK für einen neuen Straftatbestand werben: „Verwenden volksverhetzender Inhalte und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit der Dienstausübung“.

Aufgelöst wegen rechtsextremer Umtriebe: Das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Frankfurter Polizei
Aufgelöst wegen rechtsextremer Umtriebe: Das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Frankfurter Polizei © dpa | Boris Roessler

Einen ähnlichen Vorstoß hatte bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) gemacht. Auf Nachfrage teilte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mit: „Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen verurteilen wir nicht nur moralisch, sondern sie sollten auch unter Strafe gestellt werden. Wir werden demokratiefeindliche Äußerungen auch in internen Chatgruppen nicht hinnehmen.“

Innenministerin will klares Zeichen setzen

Sütterlin-Waack sagte: „Dies sind wir dem Ansehen der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schuldig, die sich Tag für Tag für unsere freiheitlichen Werte in vorbildlicher Weise einsetzen und es ist auch für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat unbedingt erforderlich.“

Die Innenministerin hob hervor: „Ich bin überzeugt davon, dass die überwältigende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes von unserer demokratischen Grundordnung überzeugt ist und danach handelt“, sagte die CDU-Politikerin.

„Wir mussten aber in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern in der jüngeren Vergangenheit feststellen, dass dies auf einige wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zutrifft.“ Deshalb sei es „von zentraler Bedeutung, hier ein klares Zeichen zu setzen“, so die Innenministerin.