Berlin. Hartz-IV-Empfänger bekommen bald ein paar Euro mehr im Monat. Für die Stromrechnung dürfte das Geld bei vielen trotzdem nicht reichen.

Zum 1. Januar 2021 steigen die Regelsätze für Hartz-IV, doch die meisten Empfänger dürften auch im kommenden Jahr große Schwierigkeiten haben, ihre Stromrechnung zu begleichen. Wie das Vergleichsportal Check24 in einer Analyse berechnet hat, fehlen einem Hartz-IV-Bezieher dafür aufs Jahr gerechnet im Schnitt 110 Euro.

„Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr“, sagt Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24. Demnach muss ein Alleinlebender mit 1500 Kilowattstunden Jahresverbrauch in der Grundversorgung 47,50 Euro im Monat zahlen. Im Hartz-IV-Regelsatz seien für 2021 aber nur monatlich 38,32 Euro für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vorgesehen.

Hartz-IV-Empfänger müssen hohe Stromkosten ausgleichen

Die anhaltenden Rekordpreise für Strom würden durch die Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes nicht ausgeglichen, so Lasse Schmid. Sozialverbände und Verbraucherschützer kritisieren seit langem, dass in den Hartz-IV-Sätzen der Anteil für Strom nicht ausreiche. Mehr zum Thema: Hartz IV, Mindestlohn und Kindergeld – 2021 gibt es mehr Geld

Die Verbraucherzentrale NRW zum Beispiel bemängelt, dass die Betroffenen wegen der knappen Sätze häufig nicht in der Lage seien, die hohen Stromkosten durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Sätze müssten sich stärker am tatsächlichen Strombedarf orientieren.

Strom in der Grundversorgung ist besonders teuer

Für einen alleinstehenden Erwachsen steigt der Hartz-IV-Regelsatz auf 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen. Auch interessant: Hunderten Familien wurde Hartz IV in Corona-Krise gestrichen

Strom in der Grundversorgung ist in der Regel besonders teuer. Mehr als ein Drittel der Haushaltskunden hatte im vergangenen Jahr noch einen solchen Vertrag. Durch einen Wechsel des Anbieters lasse sich oftmals Geld sparen, hatte die Bundesnetzagentur noch im vergangenen Monat betont. Lesen Sie hier: Warum „Corona-Helden“ finanziell bald den Kürzeren ziehen

Wechsel des Stromanbieters für viele Hartz-IV-Bezieher schwierig

Verbraucherschützer beklagen allerdings, dass Stromkunden mit einem Schufa-Eintrag der Wechsel zu einem günstigeren Lieferanten oft verwehrt werde. Ein solcher Wechsel kann auch Tücken haben. Das Bundessozialgericht hatte im Oktober entschieden, dass Jobcenter die Wechselprämie eines Stromanbieters beim Arbeitslosengeld anrechnen dürfen.

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In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte ein Paar geklagt, das einen Sofortbonus in Höhe von 242 Euro bekommen hatte. Das Jobcenter hatte daraufhin die Leistungen um 91 Euro gekürzt. Mit dem Sofortbonus, der gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt werde, erziele man Einkommen, das zu berücksichtigen sei, entschieden die Richter. (küp/dpa)

Hartz-IV-Empfänger- Stromwechsel-Prämie als Einkommen angerechnet

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