Berlin. Bei der Altersvorsorge gibt es einige finanzielle Vergünstigungen. Lesen Sie hier, was man bis zum Ende des Jahres beachten sollte.

Das deutsche Rentensystem bleibt eine Dauerbaustelle. Nach zahlreichen Änderungen unter der vorigen Bundesregierung plant auch die Ampel-Koalition weitere Renten-Reformen, um die Alterssicherung mittel- und langfristig zu stabilisieren. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie Menschen im Ruhestand finanziell besser über die Runden kommen können und wie das Rentensystem auf Dauer stabilisiert werden kann.

Hauptgrund für eine Vielzahl der Probleme bei der Rente ist die Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkung auf das umlagefinanzierte Rentensystem. Während nämlich die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in den Ruhestand wechseln, schrumpft zugleich der Anteil der aktiven Beitragszahler und -zahlerinnen. Die Folge: Es zahlen weniger Menschen in die Kasse ein, als Renten aus der Kasse bezahlt werden müssen.

Rente: Staat sorgt durch Milliardenzuschüsse für Stabilität

Der Staat schießt daher jedes Jahr Milliarden zum Ausgleich dazu. Dennoch reicht es nicht aus, um auf längere Sicht ein Rückgang der Rentenhöhe zu verhindern. Zwar ist ein Rentenniveau von 48 Prozent für die kommenden Jahre politisch garantiert – früher oder später werden die Bezüge aber sinken. Und selbst die aktuellen Bezüge reichen teilweise nicht aus, um über die Runden zu kommen.

Der Staat hat deshalb schon vor einiger Zeit zahlreiche neue Instrumente eingeführt, damit die Bürger zusätzlich vorsorgen. So gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung die private Riester- sowie die Rürup-Rente. Zudem gibt es die betriebliche Altersvorsorge.

Diese drei Säulen sollen dafür sorgen, dass Menschen im Alter finanziell besser abgesichert sind. Vor allem bei den letzten beiden Säulen lässt sich bis Ende 2021 mitunter noch mehr rausholen. Dafür müssen Beitragszahler und Beitragszahlerinnen sicherstellen, dass sie die bestehenden Vergünstigungen voll nutzen.

Rente: Was sich bei der Betriebsrente rausholen lässt

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es zwei Ansätze, die Sie nutzen können, um die Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

  • Steuern: Wer eine betriebliche Rentenversicherung hat, kann für das laufende Jahr bis zu 3216 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben einzahlen. Hinzu kommen noch einmal 3216 Euro steuerfrei. Diese Beträge können maximal ausgereizt werden.
  • Nachverhandeln: Beschäftigte können die Gelegenheit nutzen, den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von einem Zuschuss zur Gehaltsumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge zu überzeugen. Ab 2022 soll der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ohnehin für alle bestehenden Vereinbarungen zur Gehaltsumwandlung gelten.

Bei dieser sogenannten Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttolohns vom Arbeitgeber einbehalten und in eine betriebliche Altersvorsorge einbezahlt. Nach neuer Rechtslage müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr das Sparvorhaben ihrer Beschäftigten mit 15 Prozent des Umwandlungsbetrags unterstützen. Seit Anfang 2019 galt das nur bei neu abgeschlossenen Verträgen zur betrieblichen Vorsorge.

Für den Arbeitgeber hat das auch Vorteile. Denn auf jenen Anteil des Bruttogehalts, welchen der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, müssen Betriebe keine Sozialabgaben entrichten. Dadurch sinken die sogenannten Lohnnebenkosten und die Arbeitgeber geben am Ende weniger Geld pro Angestellten aus.

Auch bei der Riester-Rente lässt sich nachbessern

Möglichkeiten zur Optimierung gibt es auch bei der privaten Riester-Rente. Hier geht es vor allem darum, die Einzahlungen so zu gestalten, dass am Ende die volle Zulage herausspringt. Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die nötigen Beiträge bezahlt haben, um staatliche Zulagen und gegebenenfalls die Kinderzulage zu erhalten.

Dafür müssen mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden. Wichtig ist auch, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Das geht beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrages. Bis zu zwei Jahre rückwirkend ist ein solcher Antrag möglich – danach verfällt der Anspruch.

Wer die Zulagen für das Jahr 2019 noch nicht beantragt hat, muss das spätestens bis 31. Dezember 2021 bei seiner Versicherung oder seiner Bank tun. Eine praktische Lösung stellt hier der Antrag auf Dauerzulage dar: Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen.

So lässt sich die Rürup-Rente optimieren

Die Rürup-Rente wurde als private Form der Altersversorgung für Selbstständige erdacht und bringt vor allem steuerliche Vorteile. Auch sie hängen von der Gesamthöhe der Einzahlungen ab. Um die Steuerersparnis voll auszuschöpfen, ist es wichtig, die Beiträge noch bis Jahresende entsprechend einzuzahlen.

Für 2021 können Versicherte insgesamt 25.787 Euro mit Steuervorteil in die Rürup-Rente einzahlen. Für Ehepaare ist der Betrag doppelt so hoch. Somit können sie 51.574 Euro einzahlen und in der Steuererklärung geltend machen. Von diesen Höchstbeträgen ist ein Anteil von 92 Prozent für 2021 absetzbar. Die konkrete Steuerersparnis hängt am Ende vom persönlichen Steuersatz ab.