Berlin. Für Bundestagsabgeordnete gelten bald strengere Regeln - das hat der Bundesrat bei seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl entschieden. Auch auf die Bevölkerung kommen Änderungen zu.

In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat am Freitag den Weg für mehrere neue Gesetze frei gemacht.

So wurde eine Konsequenz aus der sogenannten Maskenaffäre gezogen - nachdem sich mehrere Bundestagsabgeordnete bei Maskengeschäften zu Beginn der Pandemie unrechtmäßig bereichert hatten, sollen sie in Zukunft niedrigschwelliger angeben müssen, welche Nebeneinkünfte sie beziehen.

Eine Initiative, mit der mehrere Länder das umstrittene Werbeverbot zu Schwangerschaftsabbrüchen abschaffen wollten, fand keine Mehrheit. Eine Übersicht der wichtigsten Punkte:

- Verschärfte Transparenzregeln: Abgeordnete müssen dem Bundestagspräsidenten künftig Nebeneinkünfte bereits ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr melden. Halten sie Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften, müssen sie diese jetzt ab fünf Prozent anzeigen. Das Gesetz sieht zudem etwa höhere Strafen bei Bestechung vor. Künftig wird dies mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet.

- Erneuerbare Energien: Mineralölfirmen müssen künftig mehr erneuerbare Energien einsetzen, um im Kampf gegen die Erderwärmung CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass Deutschland bis 2030 seinen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von derzeit 10 Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen soll. Gelingen soll das, indem die sogenannte Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe steigt.

- Straftaten: Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse trotz eines früheren Freispruchs künftig neu aufgerollt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Verurteilung der betroffenen Person sehr wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. Künftig könnte die Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.

- Begleitung von Menschen mit Behinderung: Menschen mit Behinderung können bei einem Krankenhausaufenthalt künftig leichter von Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen begleitet werden. Begleitpersonen kann bald unter bestimmten Voraussetzungen ihr Verdienstausfall erstattet werden.

- Elektroauto-Ladesäulen: Fahrer von Elektroautos müssen künftig die Möglichkeit haben, an Ladesäulen mit Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Ab Juli 2023 müssen verpflichtend Kartenlesegeräte in neue Ladesäulen eingebaut werden. Ältere Modelle müssen nicht umgerüstet werden. Die Autobranche will verstärkt auf Bezahlung per App und andere digitale Modelle setzen. Banken, Städte und Gemeinden dagegen kritisierten, das schließe viele Nutzer aus.

- Lebensmittel: Weil nach wie vor viele Lebensmittel weggeworfen werden, soll die Bundesregierung Haftungserleichterungen bei Nahrungsmittelspenden prüfen. Zu erwägen seien auch steuerliche Anreize für die Abgabe noch verzehrbarer Produkte mit kurz abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren.

- Kommunikation mit Gerichten: Die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichtsbehörden soll einfacher werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Organisationen können künftig über ein elektronisches Postfach Dokumente mit Gerichten austauschen.

- Schornsteine: Damit die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger belastet wird, müssen bestimmte Schornsteine künftig höher gebaut werden. So sollen weniger gesundheitsschädigende Stoffe aus Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen direkt in die Umgebungsluft gelangen. Die Öffnung neu errichteter Schornsteine muss künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden.

- Länderinitiativen, die abgelehnt wurden: Vor dem Bundesrat gab es Proteste gegen das Gesetz, das die Veröffentlichung bestimmter Informationen über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Die meisten Landesregierungen wollen trotzdem an dem Gesetz festhalten - eine Reform-Initiative unter anderem von Berlin scheiterte. Zuletzt war der Paragraf 219a bereits so reformiert worden, dass Ärzte nun öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt.

Auch eine Reform für lesbische Ehepaare scheiterte. Derzeit gilt die Ehefrau der biologischen Mutter eines gemeinsamen Kindes nicht ebenfalls als Mutter, sie muss das Kind nachträglich adoptieren. Mehrere Länder wollten das ändern, weil sie es als Ungleichbehandlung verstehen. Denn in heterosexuellen Ehen gilt der Ehemann direkt als Vater, wenn er nicht der biologische Vater des Kindes ist.

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